Dieser Sonderfall ist jedoch bei discogs bei fast allen Transfers, wo die IOSS Nr. fehlt. (Also bei fast ALLEN momentanen 3.-Land-Transfers!) Discogs hat demnach die EinfuhrUst. bereits eingezogen und einbehalten (und reibt sich mit paypal als Partner vergnügt die Hände wg. der aufgeteilten Gebühren/Provisionen
)
Der Verkäufer kann nichts dafür, dass discogs ihm für seine Rechnungen keine IOSS-Nr. zur Verfügung stellt (aber trotzdem die Gebühren einstreicht). Somit sollte man sich mit discogs streiten wg. der doppelt bezahlten Steuern und deren Rückzahlung (von wem dann eigentlich: DHL/Postunternehmen oder Fiskus oder discogs...). Der Zoll kann auch nichts dafür, dass ihm ein wichtiger belegbarer Nachweis fehlt, der bescheinigt, dass auf Produkt XY genau die Steuer schon bezahlt ist (via Scan oder Nummer) - handschriftlich oder eine rechnung mit fehlender Nummer kann schließlich jedermann erstellen (ohne dass das tatsächlich stimmen muß)!
Es wird nicht viele Verkäufer via discogs geben, welche höchstpersönlich in jedem einzelnen verdammten Land in den er versenden möchte eine VAT und IOSS-Nr. bei den jeweiligen Steuerbehörden beantragt und erhalten hat (und diese dann aufwendig auf die Rechnung zu bringen und abzurechnen...). Für private Verkäufer ist dieser Vorgang gänzlich nicht möglich (ohne dann hierzulande ein Gewerbe anzumelden). Zudem müsste man sich in den örtlichen Steuerrechten der jeweiligen Länder gut auskennen (Steuersätze sind tlw. sehr verschieden bzgl. Einfuhrhöhe etc.)
Ein hausgemachter handfester Skandal - mutet fast an, dass discogs den Verkaufsladen komplett an die Wand fährt (wegen eines Anfängerfehlers - zu späte - oder nicht beantragte Steuernummern)!
Die Frist der EinfuhrUst.-Änderung war schon monatelang im voraus bekannt!