[Biete] Rare 7" (Viel Black Metal)

Wow

Die Monstrosity auch mal eben in der letzten Stunde 40€ gestiegen :D
Die hab ich auch hier stehen.
Das sind alles Platten, die zwar musikalisch geil sind, die mir als Tonträger emotional aber nicht allzu viel bedeuten. Einige Spontankäufe, einiges günstig aus Sammlungsauflösungen übernommen und die Bathory-Erstauflagen hab ich mir sogar mal als Wertanlage zugelegt, als ich vor zehn Jahren eine Abfindung bekommen habe. Und im Moment ist der richtige Zeitpunkt um sie zu verkaufen, das Geld kann ich für die Familie gerade besser gebrauchen. Und wirklich persönlich wichtige Platten oder meine CDs aus Jugendzeiten würde ich auch niemals abgeben.
 
Kleiner Servicetipp: Ich würde die Cannibal Corpse rausnehmen. Sie ist nach wie vor indiziert und unterliegt damit bestimmten Verbreitungsverboten.

Gerade letztens mit einem Hamburger Kontakt gehabt, gegen den eine bayerische Polizeiinspektion ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß Jugendschutzgesetz führt. Er hatte mehrere CC-CDs bei Ebay eingellt.

Klar, ich sehe viele indizierte Sachen auf Ebay. Oft geht es auch gut, muss aber nicht... Lieber hier im Forum anbieten.
 
Kleiner Servicetipp: Ich würde die Cannibal Corpse rausnehmen. Sie ist nach wie vor indiziert und unterliegt damit bestimmten Verbreitungsverboten.

Gerade letztens mit einem Hamburger Kontakt gehabt, gegen den eine bayerische Polizeiinspektion ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß Jugendschutzgesetz führt. Er hatte mehrere CC-CDs bei Ebay eingellt.

Klar, ich sehe viele indizierte Sachen auf Ebay. Oft geht es auch gut, muss aber nicht... Lieber hier im Forum anbieten.
Ach, ok, hatte ich gar nicht mehr aufm Schirm. Hatte irgendwie im Hinterkopf, dass das mittlerweile verjährt ist oder so. Dann mach ich das lieber mal. Danke für den Hinweis.


Möchte hier jemand eine Butchered At Birth-Picture kaufen?:D
 
Eine Indizierung läuft tatsächlich nach 25 Jahren aus. Bei CC ist aber, wie bei vielen anderen Sachen auch, eine Folgeindizierung erfolgt.
 
Cannibal Corpse ist weg, möchte jemand die Bolt Thrower - War Master Picture Disc haben? Hat Ebay natürlich auch wieder rausgekegelt.
 
Arrgh! Nach der Forest von Cathedral suche ich auch schon ewig…

Allerdings habe ich aktuell nicht soviel Kohle :hmmja:

Aber geil zu sehen, für wieviel das dann weg geht. Auf Ebay ist ja der Bieterkrieg in den letzten 10 Minuten immer der Wahnsinn o_O Und für den Verkäufer, also dich, wie Weihnachten :D
 
Kleiner Servicetipp: Ich würde die Cannibal Corpse rausnehmen. Sie ist nach wie vor indiziert und unterliegt damit bestimmten Verbreitungsverboten.
Indizierung bedeutet doch, dass sie an Personen unter 18 Jahren nicht verkauft werden darf, oder? Wenn man die mit Altersprüfung verschickt, sollte man doch safe sein, oder...?
 
Indizierung bedeutet doch, dass sie an Personen unter 18 Jahren nicht verkauft werden darf, oder? Wenn man die mit Altersprüfung verschickt, sollte man doch safe sein, oder...?
Indizierung bedeutet, dass etwas nicht beworben werden darf. Da spielt das Alter keine Rolle. Ansonsten wäre es eine Altersfreigabe.
 
@Fire Down Under Indizerung bedeutet, dass etwas auf dem Index landet.

Was @gnomos schreibt wäre Liste A. Medien die jugendgefährdend sind und daher nicht beworben werden dürfen oder an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden dürfen.

Die Butchered at Birth ist aber auf Liste B - „beschlagnahmt“. Diese Medien dürfen gar nicht beworben werden und auch nicht an volljährige Personen veräußert werden.
 
Vieles, was hier geschrieben wurde, ist im Prinzip richtig. Der Teufel steckt aber im Detail. Deshalb hier die Gesetzesnormen.

Die Indizierung von Medien dient dem Jugendschutz. Indizierte Medien dürfen Jugendlichen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden. Darunter fällt selbstverständlich der Verkauf, aber auch die öffentliche Darstellung, z.B. in Werbeanzeigen. Als Privatperson dürft Ihr diese Medien z.B. nicht über Ebay verkaufen, ein Online-Shop mit einem geschützten "Ab 18"-Bereich mit Altersnachweis hingegen schon. Diese Medien stehen auf Liste A. Wir bewegen uns hier im Jugendschutzgesetz (JuSchG).

Liste B ist im Grunde genommen deckungsgleich mit Liste A. Der Unterschied ist, dass die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz hier zusätzlich eine Strafbarkeit annimmt, z.B. §86a (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen), §130 (Volksverhetzung) oder §131 StGB (Gewaltdarstellung) sieht. So lange eine mögliche Strafbarkeit nicht durch ein Gericht festgestellt wurde, hat dies keine weiteren Folgen. Die Gerichte werden nur tätig, wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren anstrengt.

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz wird nur auf Antrag, z.B. durch die Innenministerien oder ihr nachgeordnete Behören (Polizei, Verfassungsschutz), tätig.

Wird die Strafbarkeit i.d.R. durch ein Amtsgericht festgestellt, ergeht meist ein Beschlagnahmungsbeschluss. Damit ist der Rechteinhaber aufgefordert, die Exemplare dem Markt zu entziehen. Ihr dürft sie weiterhin beseitzen, aber nicht verkaufen oder weitergeben. Tut ihr es doch, macht Ihr Euch z.B. nach §131 StGB strafbar, d.h. Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft.

Die BaB ist, soweit ich weiß, nicht mehr beschlagnahmt. Indizierungen verjähren nach 25 Jahren. So genannte Folgeindizierungen sorgen aber oft dafür, dass die Medien doch auf Liste A oder Liste B verbleiben. BaB steht auf Liste B.
 
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Vieles, was hier geschrieben wurde, ist im Prinzip richtig. Der Teufel steckt aber im Detail. Deshalb hier die Gesetzesnormen.

Die Indizierung von Medien dient dem Jugendschutz. Indizierte Medien dürfen Jugendlichen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden. Darunter fällt selbstverständlich der Verkauf, aber auch die öffentliche Darstellung, z.B. in Werbeanzeigen. Als Privatperson dürft Ihr diese Medien z.B. nicht über Ebay verkaufen, ein Online-Shop mit einem geschützten "Ab 18"-Bereich mit Altersnachweis hingegen schon. Diese Medien stehen auf Liste A. Wir bewegen uns hier im Jugendschutzgesetz (JuSchG).

Liste B ist im Grunde genommen deckungsgleich mit Liste A. Der Unterschied ist, dass die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz hier zusätzlich eine Strafbarkeit annimmt, z.B. §86a (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen), §130 (Volksverhetzung) oder §131 StGB (Gewaltdarstellung) sieht. So lange eine mögliche Strafbarkeit nicht durch ein Gericht festgestellt wurde, hat dies keine weiteren Folgen. Die Gerichte werden nur tätig, wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren anstrengt.

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz wird nur auf Antrag, z.B. durch die Innenministerien oder ihr nachgeordnete Behören (Polizei, Verfassungsschutz), tätig.

Wird die Strafbarkeit i.d.R. durch ein Amtsgericht festgestellt, ergeht meist ein Beschlagnahmungsbeschluss. Damit ist der Rechteinhaber aufgefordert, die Exemplare dem Markt zu entziehen. Ihr dürft sie weiterhin beseitzen, aber nicht verkaufen oder weitergeben. Tut ihr es doch, macht Ihr Euch z.B. nach §131 StGB strafbar, d.h. Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft.

Die BaB ist, soweit ich weiß, nicht mehr beschlagnahmt. Indizierungen verjähren nach 25 Jahren. So genannte Folgeindizierungen sorgen aber oft dafür, dass die Medien dorch auf Liste A oder Liste B verbleiben. BaB steht auf Liste B.

Rawwrrr. Kompetenz ist sexy.
 
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