Der Grund für die Mieterhöhung könnte auch einfache steuerliche Gründe haben. Bei Einkünften aus Vermietung sind die Werbungskosten (also seine Ausgaben für die Vermietung inkl. Abschreibung) nur voll anzuerkennen, wenn die erzielte Miete mind. 50 % der ortsüblichen Miete beträgt. Daher wäre die...