Das stimmt nicht.
Ich habe Zugriff auf die Listen der BzKJ. Die Indizierungen haben nach wie vor Bestand. Bei der "Eaten..." heißt es ausdrücklich, dass CD UND Cover einer Indizierung unterliegen (Liste A). Die BaB hat sogar drei eigene Einträge, darunter die "Schallplatteninnenhülle" (Liste B). Bei Vile ist nur die Jubiläums-Version aufgrund der Bonus-DVD betroffen.
Die Indizierung sagt lediglich aus, dass die Produkte Jugendlichen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden dürfen (gilt auch für Werbung). Sind Konzerte "ab 18", dürfen die Lieder natürlich gespielt werden.
EDITH: Es findet bei der BzKJ immer eine Einzelvorgangsentscheidung statt, die wiederum von den berechtigten Stellen (z. B. Innenministerium) in Auftrag gegeben worden sein muss. Die BzKJ handelt nicht auf eigene Initiative. Das führt beispielsweise dazu, dass Live Cannabalism nicht indiziert ist, obwohl dort mehrere Lieder indizierter LPs (auch die erwähnten Gutted & HSF) enthalten sind.