If you have GHOST...

Die ehemaligem Nameless Ghouls verklagen Tobias Forge erneut. Soweit, so gut.
Die Begründung ist aber der Knaller: Der Papst und der entscheidende Richter seien beide in der schwedischen Freimauerer-Loge, und der Richter somit befangen.

Robert Langdon, bitte übernehmen Sie :D

Man könnte fast meinen, dass sich das Tobias selbst ausgedacht hat. Lässt sich bestimmt gut in der Bühnenshow verarbeiten. ;)
 
Die ehemaligem Nameless Ghouls verklagen Tobias Forge erneut. Soweit, so gut.
Die Begründung ist aber der Knaller: Der Papst und der entscheidende Richter seien beide in der schwedischen Freimauerer-Loge, und der Richter somit befangen.
Quelle?
Oder doch ein Scherz??
 
...Breaking News...

Dave Mustaine verklagt Metallica - erneut. Es wurde herausgefunden, dass Lars Ulrich und der damalige Richter Jimmy Meyrs beide katholischen Glaubens sind und somit in derselben Sekte verkehren.

... Breaking News...
 
Bin jetzt kein Jurist wie @Hugin, aber wenn die jetzt Mitglieder des gleichen Fußball- oder Schützenvereins wären, könnte das schon unter Befangenheit laufen, oder?

Es geht hier ja nicht um eine Glaubensgemeinschaft oder eine Strömung mit Millionen Mitgliedern, sondern um einen kleinen Club.
 
Bin jetzt kein Jurist wie @Hugin, aber wenn die jetzt Mitglieder des gleichen Fußball- oder Schützenvereins wären, könnte das schon unter Befangenheit laufen, oder?

Es geht hier ja nicht um eine Glaubensgemeinschaft oder eine Strömung mit Millionen Mitgliedern, sondern um einen kleinen Club.

Ich glaube nicht, dass sie damit durchkommen.
Das ist ein verzweifelter Versuch, mehr nicht.

Allein die Mitgliedschaft in einem Verein / Verband / Club kann noch kein Argument für eine Befangenheit sein.
Diese zu belegen braucht es schon weit mehr.
 
Bin jetzt kein Jurist wie @Hugin, aber wenn die jetzt Mitglieder des gleichen Fußball- oder Schützenvereins wären, könnte das schon unter Befangenheit laufen, oder?

Es geht hier ja nicht um eine Glaubensgemeinschaft oder eine Strömung mit Millionen Mitgliedern, sondern um einen kleinen Club.


Die bloße Mitgliedschaft in derselben Organisation wird selten bis nie ausreichen, um einen Befangenheitsantrag zu begründen; es muss immer ein individuelles Moment vorhanden sein, welches die Befangenheit etwa durch persönliche Nahebeziehung begründet. Wenn natürlich der Richter und eine Partei wirklich beide Mitglieder einer sehr kleinen Organisation sind, in welcher jeder jeden sehr gut kennt und freundschaftliche Beziehungen pflegt, wird es eng, wobei da die meisten Richter sich von sich aus für befangen erklären werden, schon auch, um die persönlichen Beziehungen zu dieser Partei nicht zu gefährden, falls man doch gegen diese entscheiden muss; so würde ich persönlich auch niemals einen Prozess entscheiden wollen, in welchem ein Mitglied meines Schützenvereins Partei ist, denn da kenne ich jeden sehr, sehr gut. Ein Prozess in welchem ein mir nicht persönlich bekanntes Mitglied meines Fußballvereins (VfB Stuttgart) oder der von mir gewählten politischen Partei befasst ist, wäre dagegen kein Problem.

Unvoreingenommenheit des Richters

Konkret können die persönlichen Verhältnisse eines Richters zu Beschuldigten, Opfern oder Zeugen ein Ablehnungsgrund sein. Dabei muss keine Verwandtschaft vorliegen, enge Freundschaften oder Feindschaften reichen aus. Abstraktere Zusammenhänge wie gleiches (oder verschiedenes) Geschlecht, Religion, Familienstand oder auch Mitgliedschaft in einer politischen Partei sind dagegen regelmäßig keine Ablehnungsgründe. Letztlich bleibt die Entscheidung aber immer eine Frage des Einzelfalles.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ablehnung-eines-richters-wegen-befangenheit_043310.html
 
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