Jein. Die Unschuldsvermutung bezieht sich nur auf den Vorwurf von Straftaten. Darum geht es im Fall Lindemann im Kern aber (noch) nicht. Die Presseartikel, die ich kenne, betonen durch die Bank, dass es bislang keine Beweise für ein strafbares Verhalten von Lindemann gebe. Damit ist der...