Der Manowar-Thread

Ich habe mal gelesen, dass reine Nacktheit da schon ausreicht.
Es KANN ausreichen - das kommt aufs Bild an.

wanne.jpg


Voll Porno, oder? ;)

(Das bin übrigens ich in der Wanne - ich hoffe die Mädels hier wissen das zu schätzen... :D)
 
Manowar und Sex- (plus Gewalt) Fantasien mit Minderjährigen gibt's auch ohne Karl Logan!

Beispiele gefällig?

"You're only sixteen / a woman not a girl / old enough for a trip around the world" ('Fast Taker', 1982)

"Hey, what, what's this supposed to be? / she's only sixteen / come here you / hey, she wanted it, man!" (Intro 'Warlord', 1983)

"Maim and kill them / take the women and children!" ('March For Revenge', 1983)
Das war in den 80ern wohl üblich:
 
Logan ist doch der mit dem Porno-Schnurrek, oder? Solche Leute sind mir ja schon immer suspekt gewesen :acute:

@Lobi: Inwiefern anderer Sachverhalt als bei Inquisition? Habe mich jetzt noch nicht in das Thema eingelesen.
 
Das war in den 80ern wohl üblich:
Winger Seventeen
Sorry für das off topic, aber was für ein video <3 wenn man die imaginäre basspur aus diesem video aufgenommen hätte. Mich würde interessieren wie das klingt... :D

Edit: ach ja und Kiss setzen natürlich liebend gern nich einen drauf:
Und von Billy Idol kenne ich da auch so einen song ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@Lobi: Inwiefern anderer Sachverhalt als bei Inquisition? Habe mich jetzt noch nicht in das Thema eingelesen.

Dagon ist einen plea eingegangen, er hat sich de facto schuldig bekannt und hat eine Strafe ohne Verhandlung akzeptiert (quasi Schuldeingeständnis, auch wenn er versucht hat, das zu irgendwie zu relativieren; da müssen die Juristen ggfls die Details erläutern; da kann man allerdings auch zu was nachlesen). Bei Logan steht bisher nur die Anklage, die - wohl nachweisliche - Beschuldigung. Das soll nichts entschuldigen. Ganz ohne Grund wird es keine third degree-Beschuldigung geben. Das soll nichts relativieren - will ich auch nicht und habe auch keine Grund, also Fandom oder Sympathien, das zu tun -, aber gleichsetzen darf man hier nicht, weil einmal quasi vor und einmal quasi nach dem beschrittenen Rechtsweg. Wie Hugbert es schon schrob, muss man hier durchaus die Details beachten, aber selbst so ist es schlimm genug.
 
Dagon ist einen plea eingegangen, er hat sich de facto schuldig bekannt und hat eine Strafe ohne Verhandlung akzeptiert (quasi Schuldeingeständnis, auch wenn er versucht hat, das zu irgendwie zu relativieren; da müssen die Juristen ggfls die Details erläutern; da kann man allerdings auch zu was nachlesen). Bei Logan steht bisher nur die Anklage, die - wohl nachweisliche - Beschuldigung. Das soll nichts entschuldigen. Ganz ohne Grund wird es keine third degree-Beschuldigung geben. Das soll nichts relativieren - will ich auch nicht und habe auch keine Grund, also Fandom oder Sympathien, das zu tun -, aber gleichsetzen darf man hier nicht, weil einmal quasi vor und einmal quasi nach dem beschrittenen Rechtsweg. Wie Hugbert es schon schrob, muss man hier durchaus die Details beachten, aber selbst so ist es schlimm genug.

Wobei ich, soweit ich die Gerichtsaktenauszüge bei Metalsucks durchgeschaut habe, auch bei Dagon tatsächlich keine Verurteilung wegen Kinderpornographie infolge des Deals entdecken konnte. Er hat sich wegen zwei Vergehen (Misdemeanor) schuldig bekannt, und zwar wegen 1) ungehöriger öffentlicher Darstellung von Pornographie (KEINE Kinderpornographie, sondern wohl normale Pornographie, die er über einen Bildschirm so aufgeführt haben soll, dass man das öffentlich sehen konnte) und wegen 2) Behinderung der Justiz. Letzteres soll angeblich (also laut Metalsucks) im Zusammenhang mit einer Ermittlung wegen Kinderpornographie geschehen sein, aber das konnte ich dem schriftlichen Schuldanerkenntnis von Dagon nicht entnehmen, da steht nur, dass er eine Justizbeamtin in deren Arbeit behindert habe. Dagon steht, nach dem, was ich gelesen habe, daher auch nicht in einer Sex-Offenders-Liste. Alles ohne Gewähr, das ist halt das, was ich den bei Metalsucks abgebildeten Gerichtsdokumenten entnehmen konnte. Zu behaupten, dass Dagon daher wegen des Besitzes von Kinderpornographie verurteilt worden sei bzw. sich dessen schuldig bekannt habe, ist nach dem, was hier veröffentlicht wurde, tatsächlich falsch.


Und klarstellungshalber noch zur Causa Logan: Third Degree ist der am wenigsten schwerwiegende Vorwurf (allein der Besitz sexueller Darstellungen Minderjähriger), First Degree wäre der schwerste Vorwurf (Herstellen, Handeltreiben, Verbreiten und dgl.).
 
Zuletzt bearbeitet:
Wobei ich, soweit ich die Gerichtsaktenauszüge bei Metalsucks durchgeschaut habe, auch bei Dagon tatsächlich keine Verurteilung wegen Kinderpornographie infolge des Deals entdecken konnte.

Natürlich nicht, weil plea. Deal, also kein gerichtliches Urteil.

Zum Rest will ich dir gar nicht widersprechen, sondern belasse es bei einem ja, nein, vielleicht. Ich hab es selbst nicht nochmal nachgelesen, allerdings geht für gewöhnlich ein plea mit einem mindestens teilweise Schuldeingeständnis einher; sonst wäre ja dasselbe gar nicht möglich. Da müsste man nochmal ins Detail gehen. Mein Argument hier ist aber dennoch dasselbe: Bei Dagon war der Rechtsakt schon durchlaufen, abgeschlossen, bei Logan noch nicht. Zum Rest: das überlasse ich deiner Expertise. Im Eimer ist Dagon so oder so.
 
Danke @Lobi und @Hugin

Bin auch gespannt, ob Dagon noch mal in irgendeiner Form „zurückkommt“; der hatte auch sein finanzielles (Über)Leben stark an Inquisition geknüpft. Aber darum geht es hier ja nicht.

Und bei Logan muss man auch erst mal abwarten. Kolportierte sechs Bilder sind zwar auch sechs zu viel, aber da kann es ja wer weiß was für Hintergründe geben.
 
Causa DAGON:

Natürlich nicht, weil plea. Deal, also kein gerichtliches Urteil.
Das ist so nicht richtig, es gibt natürlich ein Urteil; der Deal ist nur die Grundlage des Urteils. Das ist ein terminologisches Missverständnis, weil man technisch auf einem anderen Weg an dasselbe Ziel kommt. Auch ein "plea agreement" zieht ein Urteil nach sich (im Sinne von "sentence" [Strafzumessung]), in dem der Richter völlig frei und nicht an den Deal zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung gebunden ist; nur das "verdict" (also der Schuldspruch) wird durch das "plea agreement" ersetzt, in dessen Rahmen eben ein Geständnis abgelegt wird. In Deutschland ist das dann vergleichbar mit einem Urteil oder einem Strafbefehl nach einem strafmildernden frühzeitigen Geständnis. Hüben wie drüben enthält es aber dennoch die Verurteilung durch das Gericht, welche auch den zugestandenen Sachverhalt enthält und in Rechtskraft erwächst.

Zum Rest will ich dir gar nicht widersprechen, sondern belasse es bei einem ja, nein, vielleicht. Ich hab es selbst nicht nochmal nachgelesen, allerdings geht für gewöhnlich ein plea mit einem mindestens teilweise Schuldeingeständnis einher; sonst wäre ja dasselbe gar nicht möglich. Da müsste man nochmal ins Detail gehen. Mein Argument hier ist aber dennoch dasselbe: Bei Dagon war der Rechtsakt schon durchlaufen, abgeschlossen, bei Logan noch nicht. Zum Rest: das überlasse ich deiner Expertise. Im Eimer ist Dagon so oder so.
Edit: Dieser grundlegende Unterschied ist natürlich zutreffend erkannt.

Wie ich geschrieben habe, es gibt natürlich ein Schuldeingeständnis, aber eben keines wegen Kinderpornographie, sondern wegen der beiden Dinge, die ich oben geschrieben habe. Gestanden hat er demnach und ist rechtskräftig verurteilt wegen:

#1:
I [...] choose to plead guilty to a related lesser charge of unlawful display of sexual explicit images that was not committed in order that I can take advantage of a plea bargain and avoid the risk of conviction for a greater offense. I have reviewed the elements required for conviction of the greater offense, as well as the evidence avaiable to the state, and I have discovered the same with my attorney. I have determined that this course of action is in my best interrest.

Ich habe mich des geringeren Vorwurfs einer Tat der ungesetzlichen Zurschaustellung sexuell freizügiger Bilder schuldig bekannt, die nicht begangen wurde, um einen Vorteil im Rahmen der Aushandlung dieses Geständnisses zu erlangen, und hierdurch das Risiko der Verurteilung wegen eines damit im Zusammenhang stehenden schwereren Vergehens zu vermeiden.
[...]


#2:
I willfully delayed a law enforcement officer in the dicharge of her official duties.

Ich habe willentlich eine Vollzugsbeamtin bei der Erledigung ihrer öffentlichen Pflichten behindert.


Daneben steht ausdrücklich in den Dokumenten, dass der Angeklagte und der Verteidiger für #1 einer Verurteilung zu 90 Tagen Gefängnis zustimmen, die zur Bewährung ausgesetzt werden, sowie einer Geldstrafe von 500,00 Dollar, und dass der Staat darauf verzichtet, eine Anklage wegen weitergehender Vorwürfe (konkret: "Besitz sexueller Abbildungen Minderjähriger") zu erheben. Weiterhin gibt das Agreement konkret an, was die Höchststrafe gewesen wäre, die für eine entsprechende Tat in Betracht kommt, was vorliegend 90 Tage ohne Bewährung und 1000,00 Dollar gewesen wären.



Im Ergebnis ist zu sagen, dass uns allen bekannt ist, dass die US-amerikanische Justiz bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Kinderpornographie regelmäßig sehr streng ist. Wenn also Dagon mit obigem Deal "davon gekommen" ist, dann heißt das letztlich, dass entweder die Vorwürfe wirklich sehr, sehr wenig gravierend waren, oder/und, dass die Beweislage gegen ihn so dermaßen schlecht war, dass eine Verurteilung wegen eben diesem Vorwurf der Kinderpornographie höchst unwahrscheinlich gewesen wäre.

Von daher: Man mag von Dagon halten, was man will, aber ihn wegen einer Tat quasi zum letzten Abschaum abzustemplen, welche von der strengen US-amerikanischen Rechtsordnung im Höchstmaß mit drei Monaten Gefängnis bedroht ist, schießt meines Erachtens über jedes Ziel hinaus. Das ist weniger als für einen Ladendiebstahl.

Damit ist nicht gesagt, dass man den Mann mögen muss, und schon gar nicht, dass man ihn nicht auch aus anderen Gründen komplett ablehnen kann. Ich find's nur immer äußerst schwierig, wenn in grobem Maße juristische Fakten missinterpretiert und/oder dekontextualisiert bzw. selektiv zitiert werden, und so etwas dann zu einer solchen Mistgabelstimmung führt, die man bei derartigen Verdachtsmomenten eben immer direkt auf Knopfdruck hat. Da sollten sich dann die Seiten, die solche Berichte in der Breite streuen, einfach mal im Detail informieren, bevor sie derartiges ungeprüft weitertratschen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Causa DAGON:


Das ist so nicht richtig, es gibt natürlich ein Urteil; der Deal ist nur die Grundlage des Urteils. Das ist ein terminologisches Missverständnis, weil man technisch auf einem anderen Weg an dasselbe Ziel kommt. Auch ein "plea agreement" zieht ein Urteil nach sich (im Sinne von "sentence" [Strafzumessung]), in dem der Richter völlig frei und nicht an den Deal zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung gebunden ist; nur das "verdict" (also der Schuldspruch) wird durch das "plea agreement" ersetzt, in dessen Rahmen eben ein Geständnis abgelegt wird. In Deutschland ist das dann vergleichbar mit einem Urteil oder einem Strafbefehl nach einem strafmildernden frühzeitigen Geständnis. Hüben wir drüben enthält es aber dennoch die Verurteilung durch das Gericht, welche auch den zugestandenen Sachverhalt enthält und in Rechtskraft erwächst.


Wie ich geschrieben habe, es gibt natürlich ein Schuldeingeständnis, aber eben keines wegen Kinderpornographie, sondern wegen der beiden Dinge, die ich oben geschrieben habe. Gestanden hat er demnach und ist rechtskräftig verurteilt wegen:







Daneben steht ausdrücklich in den Dokumenten, dass der Angeklagte und der Verteidiger für #1 einer Verurteilung zu 90 Tagen Gefängnis zustimmen, die zur Bewährung ausgesetzt werden, sowie einer Geldstrafe von 500,00 Dollar, und dass der Staat darauf verzichtet, eine Anklage wegen weitergehender Vorwürfe (konkret: "Besitz sexueller Abbildungen Minderjähriger") zu erheben. Weiterhin gibt das Agreement konkret an, was die Höchststrafe gewesen wäre, die für eine entsprechende Tat in Betracht kommt, was vorliegend 90 Tage ohne Bewährung und 1000,00 Dollar gewesen wären.



Im Ergebnis ist zu sagen, dass uns allen bekannt ist, dass die US-amerikanische Justiz bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Kinderpornographie regelmäßig sehr streng ist. Wenn also Dagon mit obigem Deal "davon gekommen" ist, dann heißt das letztlich, dass entweder die Vorwürfe wirklich sehr, sehr wenig gravierend waren, oder/und, dass die Beweislage gegen ihn so dermaßen schlecht war, dass eine Verurteilung wegen eben diesem Vorwurf der Kinderpornographie höchst unwahrscheinlich gewesen wäre.

Von daher: Man mag von Dagon halten, was man will, aber ihn wegen einer Tat quasi zum letzten Abschaum abzustemplen, welche von der strengen US-amerikanischen Rechtsordnung im Höchstmaß mit drei Monaten Gefängnis bedroht ist, schießt meines Erachtens über jedes Ziel hinaus. Das ist weniger als für einen Ladendiebstahl.

Damit ist nicht gesagt, dass man den Mann mögen muss, und schon gar nicht, dass man ihn nicht auch aus anderen Gründen komplett ablehnen kann. Ich find's nur immer äußerst schwierig, wenn in grobem Maße juristische Fakten missinterpretiert und/oder dekontextualisiert bzw. selektiv zitiert werden, und so etwas dann zu einer solchen Mistgabelstimmung führt, die man bei derartigen Verdachtsmomenten eben immer direkt auf Knopfdruck hat. Da sollten sich dann die Seiten, die solche Berichte in der Breite streuen, einfach mal im Detail informieren, bevor sie derartiges ungeprüft weitertratschen.

Danke!!
 
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