Causa DAGON:
Natürlich nicht, weil plea. Deal, also kein gerichtliches Urteil.
Das ist so nicht richtig, es gibt natürlich ein Urteil; der Deal ist nur die Grundlage des Urteils. Das ist ein terminologisches Missverständnis, weil man technisch auf einem anderen Weg an dasselbe Ziel kommt. Auch ein "plea agreement" zieht ein Urteil nach sich (im Sinne von "sentence" [Strafzumessung]), in dem der Richter völlig frei und nicht an den Deal zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung gebunden ist; nur das "verdict" (also der Schuldspruch) wird durch das "plea agreement" ersetzt, in dessen Rahmen eben ein Geständnis abgelegt wird. In Deutschland ist das dann vergleichbar mit einem Urteil oder einem Strafbefehl nach einem strafmildernden frühzeitigen Geständnis. Hüben wie drüben enthält es aber dennoch die
Verurteilung durch das Gericht, welche auch den zugestandenen Sachverhalt enthält und in Rechtskraft erwächst.
Zum Rest will ich dir gar nicht widersprechen, sondern belasse es bei einem ja, nein, vielleicht. Ich hab es selbst nicht nochmal nachgelesen, allerdings geht für gewöhnlich ein plea mit einem mindestens teilweise Schuldeingeständnis einher; sonst wäre ja dasselbe gar nicht möglich. Da müsste man nochmal ins Detail gehen. Mein Argument hier ist aber dennoch dasselbe: Bei Dagon war der Rechtsakt schon durchlaufen, abgeschlossen, bei Logan noch nicht. Zum Rest: das überlasse ich deiner Expertise. Im Eimer ist Dagon so oder so.
Edit: Dieser grundlegende Unterschied ist natürlich zutreffend erkannt.
Wie ich geschrieben habe, es gibt natürlich ein Schuldeingeständnis, aber eben keines wegen
Kinderpornographie, sondern wegen der beiden Dinge, die ich oben geschrieben habe. Gestanden hat er demnach und ist rechtskräftig verurteilt wegen:
#1:
I [...] choose to plead guilty to a related lesser charge of unlawful display of sexual explicit images that was not committed in order that I can take advantage of a plea bargain and avoid the risk of conviction for a greater offense. I have reviewed the elements required for conviction of the greater offense, as well as the evidence avaiable to the state, and I have discovered the same with my attorney. I have determined that this course of action is in my best interrest.
Ich habe mich des geringeren Vorwurfs einer Tat der ungesetzlichen Zurschaustellung sexuell freizügiger Bilder schuldig bekannt, die nicht begangen wurde, um einen Vorteil im Rahmen der Aushandlung dieses Geständnisses zu erlangen, und hierdurch das Risiko der Verurteilung wegen eines damit im Zusammenhang stehenden schwereren Vergehens zu vermeiden. [...]
#2:
I willfully delayed a law enforcement officer in the dicharge of her official duties.
Ich habe willentlich eine Vollzugsbeamtin bei der Erledigung ihrer öffentlichen Pflichten behindert.
Daneben steht ausdrücklich in den Dokumenten, dass der Angeklagte und der Verteidiger für #1 einer Verurteilung zu 90 Tagen Gefängnis zustimmen, die zur Bewährung ausgesetzt werden, sowie einer Geldstrafe von 500,00 Dollar, und dass der Staat darauf verzichtet, eine Anklage wegen weitergehender Vorwürfe (konkret: "Besitz sexueller Abbildungen Minderjähriger") zu erheben. Weiterhin gibt das Agreement konkret an, was die Höchststrafe gewesen wäre, die für eine entsprechende Tat in Betracht kommt, was vorliegend 90 Tage ohne Bewährung und 1000,00 Dollar gewesen wären.
Im Ergebnis ist zu sagen, dass uns allen bekannt ist, dass die US-amerikanische Justiz bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Kinderpornographie regelmäßig sehr streng ist. Wenn also Dagon mit obigem Deal "davon gekommen" ist, dann heißt das letztlich, dass entweder die Vorwürfe wirklich sehr, sehr wenig gravierend waren, oder/und, dass die Beweislage gegen ihn so dermaßen schlecht war, dass eine Verurteilung wegen eben diesem Vorwurf der Kinderpornographie höchst unwahrscheinlich gewesen wäre.
Von daher: Man mag von Dagon halten, was man will, aber ihn wegen einer Tat quasi zum letzten Abschaum abzustemplen, welche von der strengen US-amerikanischen Rechtsordnung im
Höchstmaß mit drei Monaten Gefängnis bedroht ist, schießt meines Erachtens über jedes Ziel hinaus. Das ist weniger als für einen Ladendiebstahl.
Damit ist nicht gesagt, dass man den Mann mögen muss, und schon gar nicht, dass man ihn nicht auch aus anderen Gründen komplett ablehnen kann. Ich find's nur immer äußerst schwierig, wenn in grobem Maße juristische Fakten missinterpretiert und/oder dekontextualisiert bzw. selektiv zitiert werden, und so etwas dann zu einer solchen Mistgabelstimmung führt, die man bei derartigen Verdachtsmomenten eben immer direkt auf Knopfdruck hat. Da sollten sich dann die Seiten, die solche Berichte in der Breite streuen, einfach mal im Detail informieren, bevor sie derartiges ungeprüft weitertratschen.