(Inquisition)

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Auch wenn wir es schon x-mal davon hatten:

Dagon wurde infolge seines Geständnisses wegen 1) anstößigen Zurschaustellens von (legaler/erwachsener) Pornographie und 2) wegen Behinderung der Justiz verurteilt zu einer Bewährungsstrafe.

Fertig. Kann man alles wunderbar in den originalen Gerichtsakten nachlesen.
 
Auch wenn wir es schon x-mal davon hatten:

Dagon wurde infolge seines Geständnisses wegen 1) anstößigen Zurschaustellens von (legaler/erwachsener) Pornographie und 2) wegen Behinderung der Justiz verurteilt zu einer Bewährungsstrafe.

Fertig. Kann man alles wunderbar in den originalen Gerichtsakten nachlesen.
Ich nehme diese Information wohlwollend zur Kenntnis.
Ist dies die tatsächliche Situation ? Dann bin ich wieder/weiter offen für Inquisition.
 
Ich nehme diese Information wohlwollend zur Kenntnis.
Ist dies die tatsächliche Situation ? Dann bin ich wieder/weiter offen für Inquisition.

Das ist die tatsächliche Situation, wie sie nach den öffentlich bekannten Dokumenten vom Gericht aufgrund des Geständnisses infolge eines entsprechenden Deals rechtskräftig festgestellt wurde. Im Übrigen gilt in anständigen Rechtsstaaten die Unschuldsvermutung, so dass alles weitere Spekulation ist. Die Staatsanwaltschaft war offenbar überzeugt, ihm nicht mehr nachweisen zu können, denn sonst wäre sie kaum auf den Deal eingegangen. US-amerikanische Strafverfolgungsbehörden sind ja nun nicht primär dafür bekannt, Verdächtige im Bereich der Sexualstraftaten zu Lasten Minderjähriger ausgesprochen schonend zu behandeln.

Im Gegenteil: Dort werden mitunter sogar Leute zu Haftstrafen verurteilt, die direkt von Ermittlern getriggert wurden, sprich sich mit einem Polizisten, der sich als 12jähriges Mädchen ausgegeben hat, zum Sexdate treffen. Das sind Fälle, in denen zu keiner Zeit ein Rechtsgut verletzt wurde oder drohte verletzt zu werden, und dennoch gibt es hierfür in diversen US-Staaten Haftstrafen. Finde ich rechtlich sehr, sehr bedenklich, da - nach deutschem Recht - regelmäßig selbst ein Versuch nicht vorliegt und zudem die Anstiftung ja direkt vom ermittelnden Polizisten kam, den man dann ja folgerichtig auch mit verurteilen müsste, weil er zu einer Straftat angestiftet hätte.
 
Aber das Urteil bzw. der Deal ändert doch nichts an den Tatsachen, dass man entsprechendes Material bei ihm gefunden hat:

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Angeblich ein Auszug aus den Gerichtsakten. Ich werde das jetzt nicht überprüfen. Kann man hier inkl. den Links machen. Wenn das stimmt, ist halt nimmer viel mit dem Zweifel für den Angeklagten, sondern eher ein guter Deal für den zweifelhaften Angeklagten.
 
Ein Geschmäckle bleibt, weil die offiziellen Dokumente meines Wissens nichts darüber aussagen, was genau unter Behinderung der Justiz zu verstehen ist. Gehört jetzt nicht wahnsinnig viel Phantasie dazu, sich vorzustellen, dass da „Material“ beiseite geschafft wurde. Dass die Behörden dann die Sache nicht weiterverfolgen, weil es eben nichts mehr zu verfolgen gibt, ist verständlich.

Aber damit will ich mich auch gar nicht weiter belasten. Mich interessiert tatsächlich, ob und welches Label sich der Sache annimmt, und wie sich Dagon dann im Rahmen der Publicity-Tätigkeiten positioniert. Auch wenn natürlich die Unschuldsvermutung greift, sehe ich ihn hier schon in der Bringschuld (weil ich der Meinung bin, dass er mein Vertrauen als Fan zurückgewinnen muss). Wenn das alles auch so halbgar weggerechtfertigt wird wie zB die Hakenkreuz-Geschichte, dann wäre das für mich in diesem Fall nicht ausreichend.


Edit: sehe gerade, dass Lobi inzwischen meinen Verdacht erhärtete.
 
Aber das Urteil bzw. der Deal ändert doch nichts an den Tatsachen, dass man entsprechendes Material bei ihm gefunden hat:

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Angeblich ein Auszug aus den Gerichtsakten. Ich werde das jetzt nicht überprüfen. Kann man hier inkl. den Links machen. Wenn das stimmt, ist halt nimmer viel mit dem Zweifel für den Angeklagten, sondern eher ein guter Deal für den zweifelhaften Angeklagten.
Zweifel für den Angeklagten griff ja auch vor Gericht. Zweifel für den verurteilten gibt es nicht. Die Fotos sehen nebenbei echt aus http://fotoforensics.com/analysis.php?id=1b321776fd8b10ac44f4d6146a1b90b7ff64848c.174225
 
Zweifel für den Angeklagten griff ja auch vor Gericht. Zweifel für den verurteilten gibt es nicht. Die Fotos sehen nebenbei echt aus http://fotoforensics.com/analysis.php?id=1b321776fd8b10ac44f4d6146a1b90b7ff64848c.174225

Aber halt auf das bezogen, weswegen man verurteilt wird, und nicht auf das, weswegen ermittelt wurde.

Ich bleib dabei: Wäre die Beweislage klar gewesen, hätte er diesen Deal nicht bekommen.

Ist aber auch egal. Wollte nur mitteilen, wessen er vor dem Gesetz als schuldig gilt.
 

Was man gefunden hat, steht oben bzw. wohl in den Gerichtsunterlagen. Das ist eindeutig. Vermutlich hätte aber ein Prozess auch keine härtere Strafe für diese Vergehen hervorgebracht, deswegen dieses Ergebnis des Handels. Außerdem dürfte man ihn nach der Evaluierung auch nicht als unmittelbare Gefahr eingestuft, sonst wäre das wohl tatsächlich anders verlaufen.

Dennoch kann er für dies und jenes vor Gericht schuldig gesprochen sein, das ändert halt nichts daran, dass man entsprechendes Material bei ihm gefunden hat, womit er eben dann doch nicht sauber raus ist.

Widerspricht nicht deinen Statements, ist aber dennoch eine Dimension dieser Angelegenheit - man muss sich also kaum wundern, wenn der Herr Jason mit Vorsicht genossen wird.
 
Was man gefunden hat, steht oben bzw. wohl in den Gerichtsunterlagen. Das ist eindeutig. Vermutlich hätte aber ein Prozess auch keine härtere Strafe für diese Vergehen hervorgebracht, deswegen dieses Ergebnis des Handels. Außerdem dürfte man ihn nach der Evaluierung auch nicht als unmittelbare Gefahr eingestuft, sonst wäre das wohl tatsächlich anders verlaufen.

Dennoch kann er für dies und jenes vor Gericht schuldig gesprochen sein, das ändert halt nichts daran, dass man entsprechendes Material bei ihm gefunden hat, womit er eben dann doch nicht sauber raus ist.

Widerspricht nicht deinen Statements, ist aber dennoch eine Dimension dieser Angelegenheit - man muss sich also kaum wundern, wenn der Herr Jason mit Vorsicht genossen wird.

1.
Zum Thema "eindeutig":

Nun, ich bin Strafverteidiger, und als solcher naturgemäß etwas vorsichtig damit, einen Ermittlungsbericht der Polizei als "eindeutig" und als "festgestellt" anzusehen. Er ist oft ein momentaner Auszug, der regelmäßig erstellt wird, bevor sich der Angeklagte überhaupt zum Vorwurf geäußert hat, weil so gut wie jeder Verteidiger einem die Tat bestreitenden Angeklagten zunächst raten wird zu schweigen, bis der Anwalt Akteneinsicht hatte. Oft ist ein einseitiger Ermittlungsbericht dann sogar Grundlage einer Anklageschrift, in der dann auch steht: "Am 12.08.2017 schlug der A dem Z auf die Schnauze. Beweis: Zeugen C, D und F. Der Angeklagte hat sich nicht geäußert." - Im Termin werden dann auf Antrag der Verteidigung die Zeugen Y, W und U vernommen, die zweifelsfrei bestätigen, dass C, D und F gar nichts gesehen haben können, weil sie zu der Zeit besoffen "em Soich" gelegen sind.

2.
Zum Thema "vermutlich keine härtere Strafe":

Mit ziemlicher Sicherheit doch eine härtere Strafe; vgl. Fall Logan. Die Kaution die dort angesetzt wurde, und die dort angedrohte Strafe ist viel höher als die bei Dagon ausgeurteilte. Zwischen vorsätzlichem CP-Besitz und den hier in Rede stehenden Taten, liegen in den USA im Strafmaß oftmals Welten.

3.
Bei obigen Auszügen ist ein Stand der Ermittlungen wiedergegeben. Wir wissen nicht, welchen Stand sie wiedergeben. Es kann sein, dass die Verteidigung darlegte, dass der Computer ein "shared computer" war, dass er den Dritten nicht nennt, der es gewesen sein könnte (weil ggf. ein Angehöriger und Zeugnisverweigerungsrecht), und dass er alles gelöscht habe, als er es entdeckt hat. Dann würde der Vorsatz bzgl. Besitz entfallen, soweit man die Verteidigung nicht widerlegen kann (in dubio pro reo). Das wäre eine plausible Herleitung. Würde auch zum Ermittlungsbericht passen, da sich aus diesem selbst nur der Fundort ergibt, keine nachgewiesene vorsätzliche Handlung des Beschuldigten.
 
1.
Zum Thema "eindeutig":

Nun, ich bin Strafverteidiger, und als solcher naturgemäß etwas vorsichtig damit, einen Ermittlungsbericht der Polizei als "eindeutig" und als "festgestellt" anzusehen. Er ist oft ein momentaner Auszug, der regelmäßig erstellt wird, bevor sich der Angeklagte überhaupt zum Vorwurf geäußert hat, weil so gut wie jeder Verteidiger einem die Tat bestreitenden Angeklagten zunächst raten wird zu schweigen, bis der Anwalt Akteneinsicht hatte. Oft ist ein einseitiger Ermittlungsbericht dann sogar Grundlage einer Anklageschrift, in der dann auch steht: "Am 12.08.2017 schlug der A dem Z auf die Schnauze. Beweis: Zeugen C, D und F. Der Angeklagte hat sich nicht geäußert." - Im Termin werden dann auf Antrag der Verteidigung die Zeugen Y, W und U vernommen, die zweifelsfrei bestätigen, dass C, D und F gar nichts gesehen haben können, weil sie zu der Zeit besoffen "em Soich" gelegen sind.

2.
Zum Thema "vermutlich keine härtere Strafe":

Mit ziemlicher Sicherheit doch eine härtere Strafe; vgl. Fall Logan. Die Kaution die dort angesetzt wurde, und die dort angedrohte Strafe ist viel höher als die bei Dagon ausgeurteilte. Zwischen vorsätzlichem CP-Besitz und den hier in Rede stehenden Taten, liegen in den USA im Strafmaß oftmals Welten.

3.
Bei obigen Auszügen ist ein Stand der Ermittlungen wiedergegeben. Wir wissen nicht, welchen Stand sie wiedergeben. Es kann sein, dass die Verteidigung darlegte, dass der Computer ein "shared computer" war, dass er den Dritten nicht nennt, der es gewesen sein könnte (weil ggf. ein Angehöriger und Zeugnisverweigerungsrecht), und dass er alles gelöscht habe, als er es entdeckt hat. Dann würde der Vorsatz bzgl. Besitz entfallen, soweit man die Verteidigung nicht widerlegen kann (in dubio pro reo). Das wäre eine plausible Herleitung. Würde auch zum Ermittlungsbericht passen, da sich aus diesem selbst nur der Fundort ergibt, keine nachgewiesene vorsätzliche Handlung des Beschuldigten.

Danke für die Erläuterungen. Problem bleibt: keine Entlastung. Und somit bleibt mein Schluss derselbe: zweifelhafte Persönlichkeit. Bonuspunkte als Metalbro und "im Zweifel für den Angeklagten" inlusive.
 
Hm also zum Thema Deal... Das geht doch aber in beide Richtungen? Also mein Strafverteidiger-Podcast erzählt mir ständig von überlasteten US-Gerichfen die weniger Fälle tatsächlich verhandeln können und deswegen Deals abschließen. Ansonsten würde auch ich mich für Erläuterungen bedanken wollen.
 
Ich störe mich massiv daran, dass hier die Möglichkeit der Schuld einfach mal gerne ausgeblendet wird; ist klar, weil man ist Fan und Dagon auch ein Bro. Im Zweifel für den Angeklagten bedeutet eben nicht gleich Unschuld. Das geht bisweilen mächtig unter oder wird klein- oder weggeredet bis auf das Terrain von Verschwörungstheorien. Ich meine, latürnich, ein Typ, der seine Frau dazu bringt, sich wie ein kleines Mädchen zu kleiden, bei dem ist es sowieso stark unwahrscheinlich, dass er KP-Material auf seinen eigenen Rechner gezogen hat. Etc. Die ganze Debatte krankt mächtig.

(Richtet sich nicht gegen Hugini)
 
Danke für die Erläuterungen. Problem bleibt: keine Entlastung. Und somit bleibt mein Schluss derselbe: zweifelhafte Persönlichkeit. Bonuspunkte als Metalbro und "im Zweifel für den Angeklagten" inlusive.

Ich störe mich massiv daran, dass hier die Möglichkeit der Schuld einfach mal gerne ausgeblendet wird; ist klar, weil man ist Fan und Dagon auch ein Bro. Im Zweifel für den Angeklagten bedeutet eben nicht gleich Unschuld. Das geht bisweilen mächtig unter oder wird klein- oder weggeredet bis auf das Terrain von Verschwörungstheorien. Ich meine, latürnich, ein Typ, der seine Frau dazu bringt, sich wie ein kleines Mädchen zu kleiden, bei dem ist es sowieso stark unwahrscheinlich, dass er KP-Material auf seinen eigenen Rechner gezogen hat. Etc. Die ganze Debatte krankt mächtig.

(Richtet sich nicht gegen Hugini)

Du schreibst, dass es sich nicht gegen meine Beiträge richtet, das glaube ich auch. Trotzdem der Klarstellung halber: Ein Verteidigungsreflex in Sachen Dagon liegt mir fern, ich blende auch nicht die Möglichkeit der Schuld aus. Der Typ ist mir persönlich komplett egal und ich sehe mich noch nicht mal als Inquisition-Fan, auch wenn ich relevanzhalber alle Scheiben gekauft habe und ganz gut finde.

Allerdings bin ich zum einen - das hatten wir ja schon öfters - doch in sehr großem Umfang Legalist oder, wenn man so will, Rechtspositivist. "Im Zweifel für den Angeklagten" bedeutet für mich tatsächlich (und das sieht auch das Verfassungsgericht so) rechtlich auf jeden Fall "unschuldig", und ich stelle mich ungern über das Recht.

Der zweite Punkt ist, dass ich selbst aus Taten, die ich persönlich verurteilenswert finde, so gut wie nie den Schluss ziehe, dass ich deswegen ein generelles Unwerturteil über den (mutmaßlichen) Täter fällen müsste. Dazu fühle ich mich weder berufen noch meine ich, dass es mir zustünde, Unwerturteile über andere zu fällen. Da steckt in mir sowohl eben die wirklich eherne Bindung an die Unschuldsvermutung, und selbst beim Verurteilten der Grundgedanke aus Johannes 8, 7. Strafen sollen der Staat und Gott (wenn es ihn gibt), nicht ich.

Dass Dagon eine "zweifelhafte Persönlichkeit" sein mag, will ich nicht bestreiten. Für mich spielt das halt im Umgang mit ihm und seiner Musik einfach keine Rolle. Aber das ist auch bei Musikern so, deren Mucke ich nicht sonderlich mag. Was ich hier tun wollte, ist einfach ein wenig Licht ins Dunkel der rechtlichen Dimension des Falles bringen. Seine persönlichen Schlüsse kann nach wie vor jeder selbst ziehen.


Die Unschuldsvermutung wird generell völlig beknackterweiser derzeit aus dem Gerichtssaal gezogen, entkernt und dann apologetisch auf Alle angewandt, die man mag.

Halte ich für ein Gerücht, dass das getan wird. Die Unschuldsvermutung ist Grundbestand der Rechtsstaatlichkeit. Wer freigesprochen ist, der braucht keinen Apologeten, er gilt als unschuldig. Deswegen muss man ihn nicht mögen, aber man sollte ihn halt auch nicht als das bezeichnen, als was er nicht verurteilt wurde. That's it.
 
Jetzt haben Inquisition indirekt dazu beigetragen, dass ich gebildet wurde.

Finde die Debatte hier tatsächlich interessant, unabhängig vom Fall Dagon.
 
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