Rammstein

Unter der Prämisse, das Mädchen war keine 16 Jahre alt, als sie Sex mit Lindemann hatte, wäre § 182 Abs.3 StGB einschlägig. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html

Sex mit einer unter 16jährigen ist nicht automatisch strafbar. Es muss das Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung dazu kommen. Ob das hier gegeben ist, wäre Tatfrage.

Was ich persönlich davon halte, sollte der Spiegel-Artikel den Sachverhalt zutreffend schildern, möchte ich an dieser Stelle nicht wiedergeben.
 
Laut Bericht war sie im Sommer 2010, als sie Lindemann erstmals kennen lernte, 15 geworden.
Jetzt im Sommer 2023 - also 13 Jahre später - müsste sie 28 sein.
:)

Jupp. Stimmt. Ich bin beim "ältesten denkbaren Alter" um ein Jahr nach rechts verrutscht. Eieiei...
:hmmja:

Strafrechtliche Relevanz dürfte indes mutmaßlich ausbleiben, wie der archaische Engel bereits ausgeführt hat:
https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter#Deutschland


Immerhin hast du mich verwirrt:D

Verjährt das irgendwann? Aber die zeigt ihn wahrscheinlich eh nicht an. Den Artikel kann ich nicht lesen da ich kein Abo habe.

Es gibt eine Strafantragsfrist von 3 Monaten ab Erreichen der Volljährigkeit, wenn der Erziehungsberechtigte nicht vorher Kenntnis hatte (was hier der Fall ist), dann sind es 3 Monate ab Kenntnis des Erziehungsberechtigten.

Eine Anklage kommt dann nur bei Bejahung des öffentlichen Interesses durch die StA in Frage, was nicht undenkbar ist, womit ich aber eher nicht rechne, nach den geschilderten Umständen des Einzelfalls.
 
Laut SPON war Alkohol im Spiel. Sie habe ich Mut angetrunken als sie 15 war.

Die Frage ist, ob das alleine schon reicht, um von einem "Ausnutzen" auszugehen. Wenn man bedenkt, dass nach BGH-Rechtsprechung alle Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen sind.

Diese genannten Umstände des Beginns der Kontakte, der Vorbereitungen der gemeinsamen Treffen sowie der diesen nachfolgenden Kommunikationen wären aber für das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals der Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung durch den Angeklagten – insbesondere für ein dominantes oder manipulatives Auftreten im Sinne einer Willensbeeinflussung mit unlauteren Mitteln – von wesentlicher Bedeutung gewesen. Nur unter Berücksichtigung dieser Gesamtumstände lassen sich die vom Landgericht festgestellten vier sexuellen Kontakte von einer nicht vom Tatbestand erfassten, auf Zuneigung beruhenden Liebesbeziehung abgrenzen.
 
Nunja, anscheinend ging das ja länger. Es ist scheisse, aber ihre damalige Entscheidung gewesen.
Es ist doch gerade die Frage, ob eine Neuntklässlerin sowas entscheiden kann. Zumindest in der Rückschau scheint sie selbst zumindest Zweifel zu haben.

Die Frage ist, ob das alleine schon reicht, um von einem "Ausnutzen" auszugehen. Wenn man bedenkt, dass nach BGH-Rechtsprechung alle Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen sind.
Also gerade dominantes Verhalten sollte ihm nicht schwer nachzuweisen zu sein.

Ist mir tbh für meine moralische Bewertung dessen, was hier (gut belegbar) passiert ist aber auch ziemlich egal, was deutsche Richter dazu sagen.
 
Es ist doch gerade die Frage, ob eine Neuntklässlerin sowas entscheiden kann. Zumindest in der Rückschau scheint sie selbst zumindest Zweifel zu haben.


Also gerade dominantes Verhalten sollte ihm nicht schwer nachzuweisen zu sein.

Ist mir tbh für meine moralische Bewertung dessen, was hier (gut belegbar) passiert ist aber auch ziemlich egal, was deutsche Richter dazu sagen.
Also, ich hatte mit 15 meinen ersten Freund. Der war 21 oder so. Ich fühlte mich damals alt genug und heute bereue ich es auch nicht. Selbst wenn, dann dürfte ich dem Typen von damals heute auch keine Vorwürfe mehr machen. Ich war ja damals damit einverstanden. Meine Eltern übrigens auch. Ein Machtwort kam vorher von meinem Vater und dann war es ok.
 
Ja, okay. Die soll sich mal nicht so haben, weil deine Erfahrungen waren ja ok.
Das meine ich so nicht... im Artikel, den ich kostenlos lesen kann, sehe ich halt nicht, dass er sie gezwungen oder sonstwas hat. Sie wurde gewarnt und hatte trotzdem eine längere Beziehung mit ihm. Es kann sein, dass sie es jetzt bereut. Dort war es ja wahrscheinlich anders gelagert als bei mir damals. Mein Freund war der nette Typ aus dem Nachbarort und kein Rockstar, wo evtl Macht ausgenutzt wurde. Meiner hatte lediglich ein Auto, das war cool :D
 
Was fuer eine abartige Geschichte, ich muss echt wuergen... und dann im letzten Absatz nochmal der Hinweis darauf, dass das andere Bandmitglied Lindemann Jahre spaeter wiederum ihre Nummer besorgt hat. Wie sind die nur drauf??? Aber immerhin nach der Universal-Mitarbeiterin nun die zweite Frau aus dem engeren Kreis, die redet. Es passiert doch was.
 
Interessant finde ich, dass der SPIEGEL die Bemerkung der Frau eines anderen Bandmitglieds bringt von wegen Vorsicht vor TL im Zusammenhang mit Alk, wo er doch so unter Beobachtung der Medienkanzleien steht. Da koennte es sich vielleicht mal um belastbarere Hinweise handeln - oder es ist ihnen egal, da sie ja eh schon vor Gericht sind
 
Ok, im Original-Artikel steht anscheinend mehr. Ich habe ja nur die Zusammenfassung gelesen. Vielleicht hört man ja davon dann mehr. Von der Italienerin liest man ja nichts mehr.
 
Unterstellt der Spiegel-Artikel schildert das alles zutreffend, ist die Wahrscheinlichkeit nicht sehr hoch, dass der Komplex juristisch aufgearbeitet wird.

Weil man grundsätzlich einen Strafantrag der Verletzten zur Strafverfolgung benötigt. Meine Vermutung ist, dass die im Artikel so bezeichnete "Nina Huber" keinen Strafantrag stellt, die möchte anonym bleiben.

Ausnahme dann: Die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Was dagegen spricht: Die waren jahrelang nach dem ersten Treffen auch noch irgendwie liiert. Hatten 2019 die letzte Verabredung. Nasenbluten beim einvernehmlichen Sex zu ignorieren, kann man scheisse finden, ist aber nicht strafbar.

Moralisch kann man das alles verurteilen. Aber Strafrecht? Wird aller Wahrscheinlichkeit nach nichts bei rum kommen.
 
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