JUDAS PRIEST > 2024 : Invincible Shield

@Hugin: würde das juristisch denn wirklich als Notwehr gewertet, wenn ein Musiker (der ohnehin gefilmt und fotografiert wird - ist ja hier nicht im privaten Bereich) jemanden beim Filmen oder Fotografieren durch das wegschlagen/-treten der Kamera verletzt? Eigentlich dachte ich immer, dass Körperverletzung nur dann nicht strafbar ist, wenn sie notwendig ist, um die eigene körperliche Unversehrtheit zu schützen (oder die einer anderen Person).

Der Fall ist jetzt zwar nicht identisch aber dennoch vergleichbar.

Amtsgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/NJW-RR 1999, 596/rb):

Leitsatz:

"Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Mieters. Das aus der Hand schlagen der Kamera habe kein Grund zur fristlosen Kündigung gemäß § 554 a BGB (neu: § 569 Abs. 2 BGB) dargestellt. Will nämlich ein Vermieter ohne Erlaubnis des Mieters Fotos von der Wohnung anfertigen, so stelle dies einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre des Mieters dar. Der Mieter dürfe sich in einem solchen Fall im Rahmen seines Notwehrrechts gegen die unberechtigten Fotoaufnahmen wehren."


https://www.kostenlose-urteile.de/A...ts-Kamera-aus-der-Hand-schlagen.news18623.htm


Es ist übrigens ein sehr weit verbreiteter Irrtum zu glauben, dass man Notwehr nur üben darf, wenn man in seiner körperlichen Unversehrtheit bedroht ist.
§ 32 StGB erfasst solche Bedrohungen, die sich gegen Individualrechtsgüter richten. Als solche kommen insbesondere Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Eigentum in Frage, m.E. auch das Urheberpersönlichkeitsrecht, wobei ich dazu grad kein Urteil habe; beim obigen Mieter-Urteil ist es aber auch "nur" das Persönlichkeitsrecht, das verletzt wird.
 
"The facts are we love our fans and you can film us all you like and watch our show on your phone rather than in the flesh - however if you physically interfere with the Metal God's performance you now know what will happen........"

https://www.facebook.com/OfficialJudasPriest/posts/10157164085498965

Cool.

Ich hab schon anderswo gelesen, dass der Filmer Halford mit dauer-an Blitzbeleuchtung geblendet habe, kannte aber die Stellungnahme der Band dazu nicht.

Das "you can film us all you like" ist überaus freundlich, muss ich sagen. Müssten sie nicht tun. Mit dieser Aussage verschenken sie natürlich auch ein Notwehrrecht, denn das darf man dann durchaus als Erlaubnis des Filmens werten, wenn eine Band so etwas öffentlich sagt.
 
Der Fall ist jetzt zwar nicht identisch aber dennoch vergleichbar.

Amtsgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/NJW-RR 1999, 596/rb):

Leitsatz:

"Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Mieters. Das aus der Hand schlagen der Kamera habe kein Grund zur fristlosen Kündigung gemäß § 554 a BGB (neu: § 569 Abs. 2 BGB) dargestellt. Will nämlich ein Vermieter ohne Erlaubnis des Mieters Fotos von der Wohnung anfertigen, so stelle dies einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre des Mieters dar. Der Mieter dürfe sich in einem solchen Fall im Rahmen seines Notwehrrechts gegen die unberechtigten Fotoaufnahmen wehren."


https://www.kostenlose-urteile.de/A...ts-Kamera-aus-der-Hand-schlagen.news18623.htm


Es ist übrigens ein sehr weit verbreiteter Irrtum zu glauben, dass man Notwehr nur üben darf, wenn man in seiner körperlichen Unversehrtheit bedroht ist.
§ 32 StGB erfasst solche Bedrohungen, die sich gegen Individualrechtsgüter richten. Als solche kommen insbesondere Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Eigentum in Frage, m.E. auch das Urheberpersönlichkeitsrecht, wobei ich dazu grad kein Urteil habe; beim obigen Mieter-Urteil ist es aber auch "nur" das Persönlichkeitsrecht, das verletzt wird.
Danke für die Antwort.
Aber gibt es da nicht auch sowas wie eine Verhältnismäßigkeit, die gewahrt werden muss? Ich meine, es kann doch nicht gerechtfertigt oder legal sein, jemanden z.B. schwer zu verletzen, wenn der mich fotografieren will. Oder wird da ein aus-der-Hand-schlagen der Kamera genauso gewertet wie z.B. ein schwerer Tritt gegen den Arm oder gar ein Faustschlag ins Gesicht? Kann ich mir nicht vorstellen...
 
Allein schon dadurch, dass inzwischen fast jeder ein Smartphone hat, sind Kameras im Gegensatz zu früher halt für die meisten jederzeit griffbereit. Und das zu regulieren ist ja auch schwieriger, als einfach Kameras grundsätzlich bei Konzerten zu verbieten, wie es früher der Fall war (die wurden einem dann in der Regel bei der Kontrolle abgenommen, falls doch mal jemand eine dabei hatte - das kann man natürlich mit Handys nicht machen).
Ketzerische Frage:

Warum kann man das nicht?

Natürlich müsste man per Hausordnung das Mitbringen von Handys vorher verbieten, und in Abhängigkeit von der Suchtneigung der Zielgruppe stellt sich die Frage, wie viele dann gar nicht mehr kommen wollen würden, aber können würde man schon, wenn man denn nur wollte. Ich fänd's super.

:D
 
Ketzerische Frage:

Warum kann man das nicht?

Natürlich müsste man per Hausordnung das Mitbringen von Handys vorher verbieten, und in Abhängigkeit von der Suchtneigung der Zielgruppe stellt sich die Frage, wie viele dann gar nicht mehr kommen wollen würden, aber können würde man schon, wenn man denn nur wollte. Ich fänd's super.

:D
Hehe, ich stimme dir durchaus zu, aber das wäre ja ein ganz schön großer logistischer Aufwand, wenn alle am Einlass ihr Handy abgeben müssten (und insofern auch Mehrkosten für den Veranstalter, längere Wartezeiten für die Zuschauer etc.)...
 
Cool.

Ich hab schon anderswo gelesen, dass der Filmer Halford mit dauer-an Blitzbeleuchtung geblendet habe, kannte aber die Stellungnahme der Band dazu nicht.

Das "you can film us all you like" ist überaus freundlich, muss ich sagen. Müssten sie nicht tun. Mit dieser Aussage verschenken sie natürlich auch ein Notwehrrecht, denn das darf man dann durchaus als Erlaubnis des Filmens werten, wenn eine Band so etwas öffentlich sagt.
Und was bedeutet das jetzt aus juristischer Sicht? Ist der Tritt dann jetzt doch eine Straftat? Wenn Rob vorher ständig geblendet wurde, kann ich es allerdings verstehen, dass er die Geduld verlor.
 
Danke für die Antwort.
Aber gibt es da nicht auch sowas wie eine Verhältnismäßigkeit, die gewahrt werden muss? Ich meine, es kann doch nicht gerechtfertigt oder legal sein, jemanden z.B. schwer zu verletzen, wenn der mich fotografieren will. Oder wird da ein aus-der-Hand-schlagen der Kamera genauso gewertet wie z.B. ein schwerer Tritt gegen den Arm oder gar ein Faustschlag ins Gesicht? Kann ich mir nicht vorstellen...

Das ist die schwierigste Problematik im Zusammenhang mit der Prüfung eines Notwehrfalles. Das Gesetz sagt im Grunde sinngemäß, dass nicht schutzwürdig ist, wer einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf schutzwürdige Rechtsgüter eines anderen ausübt. Daher ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne beim Notwehrrecht nicht vorgesehen. Man wiegt nicht generell die Rechtsgüter ab und ermittelt das höherwertige, so dass man durchaus einen Handtaschenräuber verletzen darf, um sich zu wehren und nicht generell gesagt wird, dass die Gesundheit des Angreifers wichtiger sei als das Eigentum des Bestohlenen.

Da der Gesetzgeber jedoch gleichwohl erkannt hat, dass es nicht so toll ist, wenn der Obstgartenbesitzer das Nachbarkind mit der Schrotflinte aus dem Baum schießt, gibt es drei nennenswerte Einschränkungen des Notwehrrechts:

Die Notwehrhandlung muss (1) geboten, (2) erforderlich sein und darf (3) nicht in einem extremen oder groben Missverhältnis zum verteidigten Rechtsgut stehen. Wenn dich Beispiele und Fallgruppen der Einschränkung dazu interessieren, dann findest du das bei Wikipedia ganz gut zusammengefasst wieder:

https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr_(Deutschland)

Und was bedeutet das jetzt aus juristischer Sicht? Ist der Tritt dann jetzt doch eine Straftat? Wenn Rob vorher ständig geblendet wurde, kann ich es allerdings verstehen, dass er die Geduld verlor.
Wir kennen 17 Sekunden und ein Statement. Daher ist da ein simples "ja" oder "nein" recht schwierig.

Ich weiß auch nicht, ob Priest vorher schon mal gesagt hat, dass die Fans filmen dürfen, oder ob das nur jetzt als Reaktion auf den Vorfall kommt.

Wenn wir jetzt mal, obwohl man im Zweifel ja immer zu Gunsten des Angeklagten entscheiden muss, unterstellt, dass es grundsätzlich (von der Band) schon immer erlaubt wäre, die Show mit Handy zu filmen, dann wäre es eine strafbare Handlung Robs gewesen, wenn entweder das Handy beschädigt oder der Filmer verletzt worden wäre. Eine Rechtfertigung wegen Notwehr käme dann nur in Betracht, wenn der Filmer entweder tatsächlich durch sein Verhalten seinerseits Rob körperlich angegriffen hätte (absichtliches und dauerndes Blenden ist durchaus ein körperlicher Angriff), oder wenn er ein ihm von Rob vorher verständlich gegebenes Gebot, seine Kreise nicht zu stören, oder ein Verbot, weiter zu filmen, verstoßen hätte.

Wenn das Handy einen Unbeteiligten getroffen und verletzt hätte, dann wäre natürlich - ganz egal, was der Filmer getan hat - eine fahrlässige Körperverletzung zu Lasten des Unbeteiligten zu prüfen; in Deutschland regelmäßig nur strafbar, wenn dieser einen Strafantrag stellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist die schwierigste Problematik im Zusammenhang mit der Prüfung eines Notwehrfalles. Das Gesetz sagt im Grunde sinngemäß, dass nicht schutzwürdig ist, wer einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf schutzwürdige Rechtsgüter eines anderen ausübt. Daher ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne beim Notwehrrecht nicht vorgesehen. Man wiegt nicht generell die Rechtsgüter ab und ermittelt das höherwertige, so dass man durchaus einen Handtaschenräuber verletzen darf, um sich zu wehren und nicht generell gesagt wird, dass die Gesundheit des Angreifers wichtiger sei als das Eigentum des Bestohlenen.

Da der Gesetzgeber jedoch gleichwohl erkannt hat, dass es nicht so toll ist, wenn der Obstgartenbesitzer das Nachbarkind mit der Schrotflinte aus dem Baum schießt, gibt es drei nennenswerte Einschränkungen des Notwehrrechts:

Die Notwehrhandlung darf (3) nicht in einem extremen oder groben Missverhältnis zum verteidigten Rechtsgut stehen. Wenn dich Beispiele und Fallgruppen der Einschränkung dazu interessieren, dann findest du das bei Wikipedia ganz gut zusammengefasst wieder:

https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr_(Deutschland)
Danke wieder für die ausführliche Antwort!
Wobei das obige unter Punkt (3) dann ja doch das beschreibt, was ich mit "Verhältnismäßigkeit" meinte.
Steht ja auch im verlinkten Wikipedia-Eintrag:

Extremes Missverhältnis
Die Gebotenheit der Notwehr kann entfallen, wenn zwischen dem angegriffenen und dem verletzten Gut ein deutliches Missverhältnis besteht. Dies folgt daraus, dass eine deutlich unverhältnismäßige Reaktion den grundlegenden Geboten der Rechtsordnung widerspricht, insbesondere dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit und dem Verbot des Rechtsmissbrauchs.
Ein extremes Missverhältnis kann beispielsweise bei der Drohung mit dem Tod zum Schutz eines Wegerechts vorliegen.[74] Es liegt ebenfalls vor, wenn der Täter eine geringwertige Sache stiehlt (§ 242 StGB) und dies mit tödlichem Schusswaffengebrauch vereitelt wird...


Aber gut, genug off-topic, zurück zu Priest...
 
ich finds gut. geht mir auch auf die nüsse.

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Ich habe das jetzt nicht alles gelesen, musste aber auch an Geoff Tate denken. Meine sponaten Reaktion auf die beiden ähnlich gelagerten Situationen waren komplett unterschiedlich (ohne dabei über die rechtliche Seite nachzudenken --> spontan!). Während ich bei Tate dachte "Was für ein Affe!" fand ich die Aktion von Halford erstmal cool. Genau so erlebe ich auch die Reaktionen im Netz. Was ist also anders? Beide zerstören fremdes Eigentum, denn um mehr wird es den meisten Internetusern nicht gehen.
Offenbar sind aber die Ausgangssituationen anders, denn Halford ist den coole Metal God und Tate hatte sich zu dem Zeitpunkt bereist durch die unschöne Schlammschlacht um Bandauflösung und Namensrechte unbeliebt gemacht. Macht dies aber diese konkrete Situation jetzt besser oder schlimmer für einen der beiden?
 
Ich habe das jetzt nicht alles gelesen, musste aber auch an Geoff Tate denken. Meine sponaten Reaktion auf die beiden ähnlich gelagerten Situationen waren komplett unterschiedlich (ohne dabei über die rechtliche Seite nachzudenken --> spontan!). Während ich bei Tate dachte "Was für ein Affe!" fand ich die Aktion von Halford erstmal cool. Genau so erlebe ich auch die Reaktionen im Netz. Was ist also anders? Beide zerstören fremdes Eigentum, denn um mehr wird es den meisten Internetusern nicht gehen.
Offenbar sind aber die Ausgangssituationen anders, denn Halford ist den coole Metal God und Tate hatte sich zu dem Zeitpunkt bereist durch die unschöne Schlammschlacht um Bandauflösung und Namensrechte unbeliebt gemacht. Macht dies aber diese konkrete Situation jetzt besser oder schlimmer für einen der beiden?

Steht und fällt damit, wie sich der jeweilige Filmer im Vorfeld verhalten hat und wie deutlich man ihm zuvor zu verstehen gegeben hat, dass er nervt.

Können wir mit dem, was wir wissen, nicht beurteilen.

Der Mechanismus, den du ansprichst, ist aber natürlich schon bezeichnend, dass die Mehrheit bei Tate eher den arroganten Pinsel sehen wollte, bei Halford eher den Verteidiger des wahren Konzerterlebnisses gegen modernen Schnickschnack.
 
Steht und fällt damit, wie sich der jeweilige Filmer im Vorfeld verhalten hat und wie deutlich man ihm zuvor zu verstehen gegeben hat, dass er nervt.

Können wir mit dem, was wir wissen, nicht beurteilen.

Der Mechanismus, den du ansprichst, ist aber natürlich schon bezeichnend, dass die Mehrheit bei Tate eher den arroganten Pinsel sehen wollte, bei Halford eher den Verteidiger des wahren Konzerterlebnisses gegen modernen Schnickschnack.
Genau. Dein letzter Satz beschreibt es sehr gut. Man möchte den Metal God verteidigen, seine Aktion cool finden, während man Tate damals unwillkürlich mit Verbalkot überziehen wollte.
 
Ich habe das Video gerade erst gesehen. Der Handy-Hans hält es aber auch genauso, wie man einem kleinen Kind den Ball hinlegt oder -hält, dass es ihn einfach und gut trifft.

Ich glaube nicht, dass diese Situation abgesprochen ist sondern vielmehr dass der Meister besonders genervt war, weil Handy-Hans ihn (und den Teleprompter bzw. Rob's ständigen Blick darauf) gefilmt hat, somit auch jede seiner Mundbewegungen, egal ob sie synchron, asynchrone oder trotz "Gesangs" gar nicht erfolgen, live und in Farbe filmte.

Da war der Meister in seiner Eitelkeit vermutlich zu sehr gekränkt.

Sicher, dies ist lediglich eine Vermutung, aber sicher nicht ganz abwegig...
 
Man kann auch alles überdramatisieren, Rob war genervt, hat das Telefon weggetreten, keiner wurde ernsthaft verletzt. Schlau war das wohl nicht, aber nun ja.

Ich bin übrigens auch schon Mal genervt gewesen, weil manche Mitmenschen nicht nur ständig mit dem Handy Filmen, sondern auch noch zu doof sind, ihr Licht dabei aus zu machen. Welchen Sinn hat es in einer Konzerthalle das Blitzlicht zu benutzen?
 
Man kann auch alles überdramatisieren, Rob war genervt, hat das Telefon weggetreten, keiner wurde ernsthaft verletzt. Schlau war das wohl nicht, aber nun ja.

Ich bin übrigens auch schon Mal genervt gewesen, weil manche Mitmenschen nicht nur ständig mit dem Handy Filmen, sondern auch noch zu doof sind, ihr Licht dabei aus zu machen. Welchen Sinn hat es in einer Konzerthalle das Blitzlicht zu benutzen?


Damit könnte man diese Diskussion hier nun auch beenden.
 
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