Rammstein

Ich kenne nur das Zivilprozessrecht der Schweiz, komplett anders wird es aber in Deutschland nicht sein. Man kann nicht einfach klagen, wo man will. Einen Anknüpfungspunkt in Hamburg müsste es schon geben. Kollege @Hugin ?
Möglicherweise:
"Der Spiegel (Eigenschreibweise: DER SPIEGEL) ist ein deutsches Nachrichtenmagazin, das im Spiegel-Verlag in Hamburg erscheint."
 
"Tatsächlich ist es so, dass unterschiedliche Land- und Oberlandesgerichte unterschiedlich strenge Anforderungen an Verdachtsberichterstattung stellen. Mutmaßliche Täter und ihre Anwälte können sich aus rund 115 Landgerichten ein beliebiges herauspicken und wählen wenig überraschend tendenziell eher strenge Pressekammern aus.

Das Landgericht Hamburg nimmt dabei regelmäßig sogar Unterlassungsanträge an, die von anderen Landgerichten bereits abschlägig beschieden wurden, also Fälle, in denen die Antragsteller in einem ersten Anlauf erfolglos waren. Im Fall Luke Mockridge beispielsweise hatte die Pressekammer des LG Köln unsere Berichterstattung über den von der Ex-Freundin erhobenen Verdacht der versuchten Vergewaltigung bereits komplett für zulässig erachtet. Dann zog die von Mockridge beauftragte Kanzlei, die nun auch von Lindemann beauftragt wurde, vor das Landgericht Hamburg – was dann deutlich restriktiver entschied. Eine äußerst unübliche Praxis, gegen die sich der SPIEGEL mittlerweile auch wehrt."

aus: https://www.spiegel.de/backstage/ti...piegel-a-3eae2956-2826-4651-9ed8-65c216dfe29f
 
Ich kenne nur das Zivilprozessrecht der Schweiz, komplett anders wird es aber in Deutschland nicht sein. Man kann nicht einfach klagen, wo man will. Einen Anknüpfungspunkt in Hamburg müsste es schon geben. Kollege @Hugin ?

Allgemeiner Gerichtsstand ist immer der Wohnort bzw. Sitz des Beklagten (§§ 12, 13, 17 ZPO), im Fall des Spiegels wäre das Hamburg nach § 17 ZPO, im Falle von Kayla wäre es ggf. Berlin, wenn sie da wohnt (§ 13 ZPO). Ferner kommt der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung in Betracht (§ 32 ZPO), wonach dort geklagt werden kann, wo die zu unterlassende Handlung begangen wurde. Das ist bei Internetveröffentlichungen ein schwieriges Thema, da die ja im Prinzip überall begangen sind, wo eine Veröffentlichung abrufbar ist. Daher vertreten manche Rechtswissenschaftler insoweit auch die "Ubiquitätstheorie" wonach der Gerichtsstand an jedem Ort sein kann, wo die beanstandete Veröffentlichung abrufbar ist. Das ist anderen zu weit gefasst, welche die Theorie der "stärksten Auswirkung" vertreten, und das ist regelmäßig der Wohnort des Geschädigten (also ggf. Berlin für Till Lindemann). Wie genau hier eine Zuständigkeit für Hamburg hergeleitet wurde, weiß ich nicht, dazu müsste ich das Urteil im Volltext lesen können. Ich könnte mir vorstellen, dass eine Anknüpfungstatsache ist, dass Kayla Shyx die beanstandeten Aussagen auch dem Spiegel gegenüber getätigt haben könnte, und sie damit auch in Hamburg (über den Spiegel) veröffentlicht hat, aber das ist jetzt Spekulation. Sind mehrere Gerichtsstände begründet, kann nach § 35 ZPO der Kläger auswählen (also hier Lindemann).
 
Allgemeiner Gerichtsstand ist immer der Wohnort bzw. Sitz des Beklagten (§§ 12, 13, 17 ZPO), im Fall des Spiegels wäre das Hamburg nach § 17 ZPO, im Falle von Kayla wäre es ggf. Berlin, wenn sie da wohnt (§ 13 ZPO). Ferner kommt der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung in Betracht (§ 32 ZPO), wonach dort geklagt werden kann, wo die zu unterlassende Handlung begangen wurde. Das ist bei Internetveröffentlichungen ein schwieriges Thema, da die ja im Prinzip überall begangen sind, wo eine Veröffentlichung abrufbar ist. Daher vertreten manche Rechtswissenschaftler insoweit auch die "Ubiquitätstheorie" wonach der Gerichtsstand an jedem Ort sein kann, wo die beanstandete Veröffentlichung abrufbar ist. Das ist anderen zu weit gefasst, welche die Theorie der "stärksten Auswirkung" vertreten, und das ist regelmäßig der Wohnort des Geschädigten (also ggf. Berlin für Till Lindemann). Wie genau hier eine Zuständigkeit für Hamburg hergeleitet wurde, weiß ich nicht, dazu müsste ich das Urteil im Volltext lesen können. Ich könnte mir vorstellen, dass eine Anknüpfungstatsache ist, dass Kayla Shyx die beanstandeten Aussagen auch dem Spiegel gegenüber getätigt haben könnte, und sie damit auch in Hamburg (über den Spiegel) veröffentlicht hat, aber das ist jetzt Spekulation. Sind mehrere Gerichtsstände begründet, kann nach § 35 ZPO der Kläger auswählen (also hier Lindemann).
Danke. Eben, die Frage betrifft ja Kayla. Beim Spiegel ist es klar. Aber ist jetzt auch nicht sooo wichtig. Kann man das Urteil irgendwo anrufen? Dann würde ich mit die Erwägungen zur Zuständigkeit mal zur Weiterbildung nachlesen.
 
Danke. Eben, die Frage betrifft ja Kayla. Beim Spiegel ist es klar. Aber ist jetzt auch nicht sooo wichtig. Kann man das Urteil irgendwo anrufen? Dann würde ich mit die Erwägungen zur Zuständigkeit mal zur Weiterbildung nachlesen.

Das betreffend Kayla ist im Volltext bisher nicht abrufbar. Sollte es kommen, dann hier nachschauen:
https://dejure.org/dienste/vernetzu...rg&Datum=24.07.2023&Aktenzeichen=324 O 264/23

Das betreffend den Spiegel findet sich hier:
https://cdn.prod.www.spiegel.de/med...b9-a1196c0f048a/1. LGHH EV-Beschluss_1.14.pdf

Da hier indes die örtliche Zuständigkeit sicherlich unstreitig war, findet sich in dem Urteil auch keine Begründung dazu. Das Zivilgericht prüft seine (Un-)Zuständigkeit nur, wenn der Beklagte die fehlende Zuständigkeit rügt.
 
Das war ein abgeänderter Songtext auf der Bühne als Künstler. Daraus kann man ihm strafrechtlich keinen Strick drehen.

Mag man moralisch bewerten, wie man will.

Ich würde tatsächlich nicht einmal sagen, dass das strafrechtlich keine Relevanz haben kann. Im Falle, dass ein Verdächtiger am Ende des Strafverfahrens für überführt erachtet und daher verurteilt wird, spielt im Rahmen der Strafzumessung das sogenannte Nachtatverhalten stets eine ganz erhebliche Rolle, und wenn ein Richter davon überzeugt ist, dass ein Täter öffentliches Victim Blaming oder gar eine Verhöhnung seiner Opfer betrieben hat, oder versucht hat, mit juristischen Mitteln die tatsächlichen Opfer mundtot zu machen, wird das im Regelfall eine deutlich spürbar härtere Strafe nach sich ziehen, als wenn er sich bedeckt hält, sich entschuldigt, oder gar Wiedergutmachung versucht zu leisten. Von solchen Änderungen der Textzeilen würde also ein fürsorglicher Verteidiger ihm dringend abraten.

Dass er indes einfach nichts zu konkreten Vorwürfen sagt, bevor die Ermittlungen abgeschlossen sind, ist im Regelfall der "Goldstandard" der Verteidigung und kann nicht gegen den Angeklagten verwendet werden.
 
Der Beschluss des LG Hamburg
Ich würde tatsächlich nicht einmal sagen, dass das strafrechtlich keine Relevanz haben kann. Im Falle, dass ein Verdächtiger am Ende des Strafverfahrens für überführt erachtet und daher verurteilt wird, spielt im Rahmen der Strafzumessung das sogenannte Nachtatverhalten stets eine ganz erhebliche Rolle, und wenn ein Richter davon überzeugt ist, dass ein Täter öffentliches Victim Blaming oder gar eine Verhöhnung seiner Opfer betrieben hat, oder versucht hat, mit juristischen Mitteln die tatsächlichen Opfer mundtot zu machen, wird das im Regelfall eine deutlich spürbar härtere Strafe nach sich ziehen, als wenn er sich bedeckt hält, sich entschuldigt, oder gar Wiedergutmachung versucht zu leisten. Von solchen Änderungen der Textzeilen würde also ein fürsorglicher Verteidiger ihm dringend abraten.

Dass er indes einfach nichts zu konkreten Vorwürfen sagt, bevor die Ermittlungen abgeschlossen sind, ist im Regelfall der "Goldstandard" der Verteidigung und kann nicht gegen den Angeklagten verwendet werden.

Aus anwaltlicher Vorsorge lautet der Rat natürlich: Kein Statement. Gar nichts. Auch nichts, was man unterschiedlich interpretieren könnte.

Hier muss man aber m.M. die Kunstausübungsfreiheit nach Art. 5 Abs.3 Satz 1 GG berücksichtigen. Dazu sind seine Äußerungen interpretationsfähig. Das angesprochene "Und die Sänger vögeln nicht mehr" kann man auch so interpretieren, dass er jetzt eben als Vorsichtsmaßnahme gegen aus seiner Sicht haltlose Anschuldigungen jeglichen sexuellen Kontakt mit Frauen vermeidet. Ohne "victim blaming".

Als sein Anwalt würde ich ihm anraten, entsprechende Abänderungen der Songtexte sein zu lassen, weil sie eben Raum für Interpretationen bieten. Er ist, was die Strafverteidigung betrifft, kompetent vertreten. Man kann also davon ausgehen, dass auch eine entsprechende Beratung erfolgte.

Derweil konnte der von unserem Mandanten mit seiner Strafverteidigung beauftragte Rechtsanwalt Prof. Dr. Björn Gercke Einsicht in die Akte des bei der Staatsanwaltschaft Berlin geführten Ermittlungsverfahrens nehmen.

https://www.presseportal.de/pm/62754/5543913


Die Abänderung der Songtexte wird -so meine Vermutung- ohne Rücksprache mit seinem Strafverteidiger erfolgt sein.
 
Hier muss man aber m.M. die Kunstausübungsfreiheit nach Art. 5 Abs.3 Satz 1 GG berücksichtigen. Dazu sind seine Äußerungen interpretationsfähig. Das angesprochene "Und die Sänger vögeln nicht mehr" kann man auch so interpretieren, dass er jetzt eben als Vorsichtsmaßnahme gegen aus seiner Sicht haltlose Anschuldigungen jeglichen sexuellen Kontakt mit Frauen vermeidet. Ohne "victim blaming".
Jo, klar. Die Kunstfreiheit ist einzupreisen, die Mehrdeutigkeit ebenso, aber es könnte ihm halt - im Rahmen der Strafzumessung - auf die Füße fallen.

Als sein Anwalt würde ich ihm anraten, entsprechende Abänderungen der Songtexte sein zu lassen, weil sie eben Raum für Interpretationen bieten. Er ist, was die Strafverteidigung betrifft, kompetent vertreten. Man kann also davon ausgehen, dass auch eine entsprechende Beratung erfolgte.

[...]

Die Abänderung der Songtexte wird -so meine Vermutung- ohne Rücksprache mit seinem Strafverteidiger erfolgt sein.
Ja, ich würde auch das Letztere vermuten. Ohne Rücksprache, oder - wenn mit Rücksprache - sehenden Auges im Hinblick auf das verbleibende Risiko.
 
…just in diesem Moment schlappt eine weiblich lesbare Person mit Rammstein-Patch durchs Zugabteil. Aber darum soll es ja in einer kommenden Kolumne der nd gehen, ich bin schon sehr gespannt!
 
Eine Expertin für belastende Männer im Internet schreit Rammstein-Fans an. Ich finde das unterhaltsam:

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1...in-feministische-kritik-praktisch-machen.html

Der Artikel ist genauso jämmerlich wie das Verhalten so mancher Rammstein-Fans.
Und dass es sich dabei um die Nachfolgepostille jenes DDR-Drecksblatts handelt, in dem damals Auftrittsverbote für Künstler und Bands wg. deren "unsozialistischen Verhaltens" bejubelt und verteidigt wurden, passt da zufälligerweise auch noch wie Arsch auf Eimer.

Es darf fortan gerne auf Medienquellen aus dem extremistischen Sektor verzichtet werden. Danke.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Expertin für belastende Männer im Internet schreit Rammstein-Fans an. Ich finde das unterhaltsam:

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1...in-feministische-kritik-praktisch-machen.html

Offen gestanden sind wir da schon irgendwie an einem Punkt, wo ich nichts "Unterhaltsames" mehr an dem Ganzen finden kann. Erinnert mich an die Zeiten in den 90ern, wo es von gewissen Seiten aus en Vogue war, die Träger von Lonsdale Pullis unmittelbar als "Nazis" zu beschimpfen.

Die komplette Berichterstattung ist widerwärtig und mittlerweile kann ich auf keiner Seite mehr erkennen, in wie weit nun eine Seite "besser" agiert als die Andere. Mittendrin ein Till L., der sich letztlich zurücklehnt und es einfach laufen lässt, im Zweifel mit einer fetten Erektion in der Buxe? Hauptsache, die Ein- oder Andere Partei bekommt einen neuen Krümel vor die Füße geworfen, mit der man fix wieder Klicks und Verkäufe generieren kann.

Wird das irgendetwas am generellen Umgang mit Frauen ändern? Wäre schön, aber ich bezweifle es doch stark, befindet sich doch in unserem Land eine Partei mit über 20% im Aufwind, die am Liebsten die Frauen wieder an den Herd stellen würde und das "traditionelle" Famlienbild predigt. Schon geil, das Ganze.
 
Finde ich nicht. Grundsätzlich sind mir Leute auch unsympathisch, die meinen, Wildfremde erziehen zu müssen. Aber dass jemand, der jetzt noch Rammstein-Shirts trägt, das auch mal erklären soll, ist völlig ok.
Warum?
Bei aller berechtigten Kritik an Till Lindemann. Man hat immer noch freie Wahl von Kleidung. Warum soll sich ein Fan für die mutmaßlichen Taten entschuldigen?
 
Finde ich nicht. Grundsätzlich sind mir Leute auch unsympathisch, die meinen, Wildfremde erziehen zu müssen. Aber dass jemand, der jetzt noch Rammstein-Shirts trägt, das auch mal erklären soll, ist völlig ok.

Ich finde auch, dass wer nach allem, was im Raum steht, noch ein Rammstein-Shirt trägt, damit sicher auch ein Statement abgibt, das sich zu hinterfragen lohnen könnte. Wobei eine Gesprächseröffnung wie: "Na, ist Ihr 'Ich-hasse-Frauen-Shirt' gerade in der Wäsche?", ebensowenig aufklärerisch ist wie die von anderer Seite gebrachte Bagatellisierung, wonach Frauen, die sich auf After-Show-Partys einlassen, ja wissen müssten, was sie erwartet. Beides ist gleichermaßen anmaßend, selbsterhöhend und schlicht dumm, finde ich.
 
Konstruktiv und aufklärerisch ist das sicher nicht, aber ich kann diese Gleichsetzung trotzdem nicht nachvollziehen. Wer in so einer Situation provoziert, darf sich über Gegenwind nicht wundern.

Ich finde es gleichermaßen dumm oder sagen wir lieber, sehr kurz gedacht, da beide Positionen vom Start weg die Türen zu einem echten Austausch zuschlagen und wenig mehr als Polemik und eben Provokation anbieten. Die Autorin der Kolumne nimmt ja für sich einen aufklärerischen, feministischen Ansatz in Anspruch. Da finde ich ihre Herangehensweise eher unglücklich. Andererseits bedarf es natürlich oft zunächst einer gewissen Schrillheit, damit überhaupt jemand bemerkt, was eigentlich das Problem ist, auch wieder wahr.
 
Ich finde es gleichermaßen dumm oder sagen wir lieber, sehr kurz gedacht, da beide Positionen vom Start weg die Türen zu einem echten Austausch zuschlagen und wenig mehr als Polemik und eben Provokation anbieten. Die Autorin der Kolumne nimmt ja für sich einen aufklärerischen, feministischen Ansatz in Anspruch. Da finde ich ihre Herangehensweise eher unglücklich. Andererseits bedarf es natürlich oft zunächst einer gewissen Schrillheit, damit überhaupt jemand bemerkt, was eigentlich das Problem ist, auch wieder wahr.

Was an dem Passus
"Ich habe angefangen, Männer (es waren bisher ausschließlich Männer) in Rammstein-Shirts anzupöbeln. Und ich finde, dass mehr Menschen das tun sollten."
aufklärerisch sein soll, muss mir mal jemand erklären.

Zudem: Entweder befreit die Autorin Lindemann von allen Vorwürfen, oder sie kennt den Unterschied zwischen vermutlich und vermeintlich nicht.
Ein vermeintlicher Vergewaltiger jedenfalls ist: kein Vergewaltiger bzw ein zu Unrecht Verdächtigter bzw Verurteilter.

Unterm Strich bleibt ein Pamphlet, das journalistisch derart indiskutabel ist, dass man es der Autorin um die Ohren klatschen müsste.

Und, ich wiederhole mich: Medien-Quellen aus dem extremistischen Sektor sind in unserem Forum nicht erwünscht.


Wenn solcherlei Artikel fortan die Diskussion zu dieser Causa bestimmen, dann gute Nacht. Dann können wir den thread auch dichtmachen.
 
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