Rammstein

Ich komme ja immer noch nicht auf die 2 qm Bumshütte unter der Bühne klar. Sofern das Teil tatsächlich eigens dafür errichtet wurde, mal eben während des Konzerts einen "wegzustecken", weil wenn nicht jetzt wann dann, frage ich mich ernsthaft, wer von der ganzen Crew das nicht mitbekommen haben will, vor allem diejenigen, welche diese Bühne errichten.
Das ist für mich einfach unvorstellbar und widerlich zugleich. Vor allem mal eben so nebenbei während eines Konzerts, ohne Hemmungen.
Mich hat seinerzeit der Lindemann Porno mit musikalischer Einlage nicht wirklich überrascht oder schockiert, war für mich eine Lindemann-typische Provokation und anscheinend dessen Verständnis von Kunst, welche im Nachgang nun einen ganz anderen Beigeschmack bekommt.
 
Mich würd schon mal interessieren, warum man die Facebook-Trolls, die NATÜRLICH hier nun auftauchen (zum Glück bisher nur einer), nicht einfach wieder in die dortigen Kommentarspalten zurückschickt.

Bei Facebook bin ich bis heute nicht, dafür DF-Abonnent der ersten Stunde. Aber ich weiß jetzt wieder warum ich im Forum anderthalb Jahre nur "gelurkt" habe ... Ich wollte wirklich nicht stören. Weitermachen. ;)
 
Na, mal sehen. Ich habe für morgen ein Ticket. Knien werde ich wohl nicht. Trübsal blasen aber auch nicht. Dazu erscheinen mir die Schilderungen der "Mädels" nicht glaubwürdig genug.[/QUOTE

Was soll man zu so einem Kommentar noch sagen????!
Unglaublich das so ein ein Thema von manchen einfach in die Schublade geschoben wird.
 
Die Staatsanwaltschaft kann nicht, sondern sie muss Ermittlungen einleiten, wenn ihr der Anfangsverdacht einer Straftat zur Kenntnis gelangt, völlig unabhängig davon, ob es sich um ein Thema von öffentlichem Interesse handelt oder nicht. Das nennt sich Legalitätsprinzip. Nach Abschluss der Ermittlungen kann sie bei fehlendem öffentlichem Interesse an einer Strafverfolgung von sogenannten Privatklagedelikten von einer Anklageerhebung absehen; das nennt sich dann Opportunitätsprinzip.

Bei einem Anfangsverdacht für eine Sexualstraftat zwingt das Legalitätsprinzip indes die Staatsanwaltschaft in jedem Fall zur Einleitung von Ermittlungen, sowie immer dann zur Anklageerhebung, wenn sich aus den Ermittlungen ein hinreichender Tatverdacht ergibt.

Ersteres ("Anfangsverdacht") dürfte hier relativ unproblematisch bestehen, weil aufgrund der Schilderungen verschiedener Personen nicht auszuschließen ist, dass gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verstoßen und hierbei eine Straftat begangen wurde. Ob schließlich Anklage erhoben werden wird, hängt dann vom Ergebnis der Ermittlungen ab.

Wichtig ist aber, dass wir hier "öffentliches Interesse" unbedingt rechtstechnisch lesen und nicht dergestalt, dass öffentliches Interesse besteht, weil Lindemann ein Promi ist, gegen den Vorwürfe bestehen. Öffentliches Interesse im Rechtssinne bestünde also auch, wenn sich die Vorwürfe nicht gegen die Band richten würden, sondern gegen einen Roadie oder gegen die Einlasssecurity, oder gegen Max Mustermann.

Vielen Dank für die Erläuterung. :)
 
Ich komme ja immer noch nicht auf die 2 qm Bumshütte unter der Bühne klar. Sofern das Teil tatsächlich eigens dafür errichtet wurde, mal eben während des Konzerts einen "wegzustecken", weil wenn nicht jetzt wann dann, frage ich mich ernsthaft, wer von der ganzen Crew das nicht mitbekommen haben will, vor allem diejenigen, welche diese Bühne errichten.
Das ist für mich einfach unvorstellbar und widerlich zugleich. Vor allem mal eben so nebenbei während eines Konzerts, ohne Hemmungen.

Bei Rock Bitch damals war die ganze Bühne eine Bumshütte und da war alles gut?
 
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