Es geht dabei auch exklusiv um die Leihe.
Oftmals ist das Bibliothekskonto heutzutage ja direkt mit dem Universitätsausweis gekoppelt und kann nur mittels dessen bzw. der Zugehörigkeitsnummer aufgerufen und bearbeitet werden.
Somit ist die Nutzung für Nicht-Universitätsangehörige ohnehin schon schwierig.
Man sollte auch nicht vergessen, dass die meisten Medien in Unibibliotheken erhebliche Sachwerte sind, materiell (Fachbücher sind schließlich teuer...) und immateriell (...und deshalb nur in begrenzter Zahl vorhanden, die zunächst den Studenten zugänglich sein müssen). Bei Magazinbeständen gilt das umso mehr.
Der Fernleihverkehr der Bibliotheken legt wiederum fest, dass, wenn der Nutzer z.B. mit dem entliehenen Medium auf und davon ist, die leihende Bibliothek haftet. Auch hier möchte man gern die Anzahl an Personen eingrenzen. Kleinere öffentliche Bibliotheken führen nicht selten eine "Kostengrenze", Unibibliotheken regeln das über den personenbegrenzten Zugriff.