zopilote
Till Deaf Do Us Part
Auch wenn es in der EU leider für Händler erweiterte Haftungsbedingungen gibt (Kunde hat nie Schuld):
grundsätzlich gilt, äußerlich beschädigte Pakete nicht annehmen oder (wenn er mitmacht) im Beisein des Überbringers öffnen. Nachträglich haftet logischerweise KEIN Transporteur. Unterschrift sagt: "einwandfrei erhalten". Da nutzt auch kein "unter Vorbehalt, o.ä.".............
Da hat der Pech gehabt, zumal Du sicherlich privat bist.
Nun, das Paket war bis EUR 500 versichert (international gibt's bei uns keine Großbriefe mehr ...). Das muss doch für irgendwas gut sein .. das Ding sieht aus als wäre es in einem Fluss geschwommen, das kann man dann wohl nicht auf 'unzureichende Verpackung' schieben, oder??