Mal ne Frage zu der gesetzlichen Änderung mit den 30 Verkäufen im Jahr auf Onlineplattformen:
Ich verticke hi und da mal CDs, Filme etc. aus meiner Sammlung die ich nicht mehr brauche auf ebay und führe da seit Januar auch Buch darüber um den Überblick nicht zu verlieren, da ich normal sicher über 30 Artikel verkaufe pro Jahr. Und mir ist klar, daß das z.b. Plattformen wie ebay und discogs betrifft die das melden müssen.
Weiß jemand zufällig wie das mit ebay Kleinanzeigen aussieht? Daran habe ich irgendwie gar nicht gedacht, als ich anfang des Jahres den Haushalt meiner Eltern auflösen musste und dort kräftig verkauft habe. Ebenso das Auto meines Vaters mit allein schon mehreren tausend Euro. Ist ebay Kleinanzeigen auch meldepflichtig? Denn die wissen ja schlussendlich gar nicht ob und für wieviel ein Artikel verkauft wurde, oder?
Hm ok, also regelmäßig verkaufe ich bei Kleinanzeigen eigentlich weniger und gewerblich sowieso nicht, mir gings mit den Einnahmen ja eher darum die Entsorgungskosten etc. der restlichen Haushaltsauflösung zu decken. Waren aber mit Sicherheit durchaus mal 30-40 Artikel (Möbel/Deko/Auto etc.) auf einen Schlag und wie gesagt natürlich locker über 2.000 Euro allein schon wegen dem Auto.
Ob Du gewerblich handelst, entscheidest nicht Du, sondern das Finanzamt bzw. das Amtsgericht. ;-)
Alle Plattformen, über die (Finanz-)Transaktionen abgewickelt werden und die eine Niederlassung in der EU haben, sind meldepflichtig. Die Daten gehen an die Bundesfinanzverwaltung, die sie dann an das zuständige Finanzamat weiterleitet. Dort findet dann ggf. eine Prüfung statt, wobei ich mir bei der Masse nur Stichproben vorstellen kann.
Discogs meldet zwar Deine Verkäufe, wenn Du die Freigrenze überschreitest. Das heißt aber nicht, dass Du diesbezüglich steuerpflichtig wirst. Der Verkauf gebrauchter Waren ohne Gewinnabsicht bleibt ohnehin steuerfrei.
Entscheidend ist, ob Du mit Gewinnabsicht handelst. Gewinnabsicht bedeutet vereinfacht, dass du Waren ein- und dann mit dem Ziel verkaufst, Gewinn zu erzielen. Das wird z. B. an Neuware oder daran festgemacht, dass du mehrere gleiche Artikel anbietest.
Du kannst als Privatverkäufer übers Jahr verteilt einige Dutzend gebrauchte CDs im Schnitt für 10 Euro verkaufen, die du vielleicht für 12 Euro eingekauft hast. Das interessiert das Finanzamt null - im Gegensatz zum Verkauf von 5 hochwertigen Rammstein-LP-Boxen mit einem Umsatz von 2.000 Euro. In dem Fall hinterziehst du nämlich Steuern.
Wie im Artikel oben richtig beschrieben, hast Du eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr. Überschreitest Du sie, muss es in Deiner Steuererklärung angegeben werden und wird mit dem individuellen Einkommenssteuersatz versteutert. Das war im Übrigen schon immer so. Macht(e) nur niemand. Durch die neue Datenübertragung sollen Finanzämter in die Lage versetzt werden, Steuersünder schneller aufzuspüren. Von Relevanz ist hier insbesondere die Vermietung z. B. über AirBnB. Diese EU-Richtlinie dient vor allem dazu, Privathändler zu ermitteln, die nach dem Gesetz gewerblich Handeln. Und da kommt dann Umsatzsteuer und ggf. Gewerbesteuer obendrauf.
Private Haushaltsauflösungen sind kein Problem. Außer, Deine Eltern hatten eine hochwertige Sneakersammlung, die Du mit ordentlich Gewinn verkauft hast. ;-)