Kennt einer, hat einer, weiß einer ...

Habe mal gegoogelt, weil ich auch ab und zu mal was über EBay Kleinanzeigen verkauft habe. Angeben muss man Verkäufe wohl auf jeden Fall, wenn man regelmäßig Sachen verkauft, es einen gewerblich Charakter hat. Wo die Grenze zwischen gewerblich und privat gezogen wird, weiß ich aber nicht. Vielleicht kann man sich bei EBay irgendwo informieren.

Hm ok, also regelmäßig verkaufe ich bei Kleinanzeigen eigentlich weniger und gewerblich sowieso nicht, mir gings mit den Einnahmen ja eher darum die Entsorgungskosten etc. der restlichen Haushaltsauflösung zu decken. Waren aber mit Sicherheit durchaus mal 30-40 Artikel (Möbel/Deko/Auto etc.) auf einen Schlag und wie gesagt natürlich locker über 2.000 Euro allein schon wegen dem Auto.
 
Mal ne Frage zu der gesetzlichen Änderung mit den 30 Verkäufen im Jahr auf Onlineplattformen:

Ich verticke hi und da mal CDs, Filme etc. aus meiner Sammlung die ich nicht mehr brauche auf ebay und führe da seit Januar auch Buch darüber um den Überblick nicht zu verlieren, da ich normal sicher über 30 Artikel verkaufe pro Jahr. Und mir ist klar, daß das z.b. Plattformen wie ebay und discogs betrifft die das melden müssen.

Weiß jemand zufällig wie das mit ebay Kleinanzeigen aussieht? Daran habe ich irgendwie gar nicht gedacht, als ich anfang des Jahres den Haushalt meiner Eltern auflösen musste und dort kräftig verkauft habe. Ebenso das Auto meines Vaters mit allein schon mehreren tausend Euro. Ist ebay Kleinanzeigen auch meldepflichtig? Denn die wissen ja schlussendlich gar nicht ob und für wieviel ein Artikel verkauft wurde, oder?

Hm ok, also regelmäßig verkaufe ich bei Kleinanzeigen eigentlich weniger und gewerblich sowieso nicht, mir gings mit den Einnahmen ja eher darum die Entsorgungskosten etc. der restlichen Haushaltsauflösung zu decken. Waren aber mit Sicherheit durchaus mal 30-40 Artikel (Möbel/Deko/Auto etc.) auf einen Schlag und wie gesagt natürlich locker über 2.000 Euro allein schon wegen dem Auto.

Ob Du gewerblich handelst, entscheidest nicht Du, sondern das Finanzamt bzw. das Amtsgericht. ;-)

Alle Plattformen, über die (Finanz-)Transaktionen abgewickelt werden und die eine Niederlassung in der EU haben, sind meldepflichtig. Die Daten gehen an die Bundesfinanzverwaltung, die sie dann an das zuständige Finanzamat weiterleitet. Dort findet dann ggf. eine Prüfung statt, wobei ich mir bei der Masse nur Stichproben vorstellen kann.

Discogs meldet zwar Deine Verkäufe, wenn Du die Freigrenze überschreitest. Das heißt aber nicht, dass Du diesbezüglich steuerpflichtig wirst. Der Verkauf gebrauchter Waren ohne Gewinnabsicht bleibt ohnehin steuerfrei.

Entscheidend ist, ob Du mit Gewinnabsicht handelst. Gewinnabsicht bedeutet vereinfacht, dass du Waren ein- und dann mit dem Ziel verkaufst, Gewinn zu erzielen. Das wird z. B. an Neuware oder daran festgemacht, dass du mehrere gleiche Artikel anbietest.

Du kannst als Privatverkäufer übers Jahr verteilt einige Dutzend gebrauchte CDs im Schnitt für 10 Euro verkaufen, die du vielleicht für 12 Euro eingekauft hast. Das interessiert das Finanzamt null - im Gegensatz zum Verkauf von 5 hochwertigen Rammstein-LP-Boxen mit einem Umsatz von 2.000 Euro. In dem Fall hinterziehst du nämlich Steuern.

Wie im Artikel oben richtig beschrieben, hast Du eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr. Überschreitest Du sie, muss es in Deiner Steuererklärung angegeben werden und wird mit dem individuellen Einkommenssteuersatz versteutert. Das war im Übrigen schon immer so. Macht(e) nur niemand. Durch die neue Datenübertragung sollen Finanzämter in die Lage versetzt werden, Steuersünder schneller aufzuspüren. Von Relevanz ist hier insbesondere die Vermietung z. B. über AirBnB. Diese EU-Richtlinie dient vor allem dazu, Privathändler zu ermitteln, die nach dem Gesetz gewerblich Handeln. Und da kommt dann Umsatzsteuer und ggf. Gewerbesteuer obendrauf.

Private Haushaltsauflösungen sind kein Problem. Außer, Deine Eltern hatten eine hochwertige Sneakersammlung, die Du mit ordentlich Gewinn verkauft hast. ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie im Artikel oben richtig beschrieben, hast Du eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr. Überschreitest Du sie, muss es in Deiner Steuererklärung angegeben werden und wird mit dem individuellen Einkommenssteuersatz versteutert. Das war im Übrigen schon immer so. Macht(e) nur niemand. Durch die neue Datenübertragung sollen Finanzämter in die Lage versetzt werden, Steuersünder schneller aufzuspüren. Von Relevanz ist hier insbesondere die Vermietung z. B. über AirBnB. Diese EU-Richtlinie dient vor allem dazu, Privathändler zu ermitteln, die nach dem Gesetz gewerblich Handeln. Und da kommt dann Umsatzsteuer und ggf. Gewerbesteuer obendrauf.

Entschuldige, wenn ich zu dem zitierten Abschnitt nochmal nachhake:

Wenn ich die Freigrenze überschreite, muss ich das in meiner Steuererklärung in jedem Fall angeben, egal ob ich privat oder gewerblich handle und egal ob ich mit Gewinnabsichten oder evtl. sogar Verlusten verkauft habe und die Einnahmen dann in jedem Fall auch versteuern?
 
Entschuldige, wenn ich zu dem zitierten Abschnitt nochmal nachhake:

Wenn ich die Freigrenze überschreite, muss ich das in meiner Steuererklärung in jedem Fall angeben, egal ob ich privat oder gewerblich handle und egal ob ich mit Gewinnabsichten oder evtl. sogar Verlusten verkauft habe und die Einnahmen dann in jedem Fall auch versteuern?
Bei dem Artikel geht so einiges Durcheinander.
Sag ich mal so mit meinem rudimentären Wissen aus der Aus- und Weiterbildung.

Die Freigrenze von 600€ gilt für den Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften. Sprich: du kaufst etwas und verkaufst das innerhalb eines Jahres mit Gewinn wieder.
Du bekommst eine rare Platte für 100€ und findest einen Käufer, der dir die für 700€ wieder abnimmt. Dann mußt du die 600€ versteuern. (Du würdest die in diesem Fall selbstverständlich für 699€ verkaufen, dann bleibt der Gewinn steuerfrei).

Für eine gewerbliche Tätigkeit kommt es im Wesentlichen auf zwei Sachen an: die wiederholte Teilnahme am Geschäftsverkehr und die Gewinnerzielungsabsicht. Gewinn ist die Differenz aus Ankauf- und Verkaufspreis.
Wenn du also einen Haushalt auflöst, verkaufst du in der Regeln die Waren deutlich unter dem ehemaligen Anschaffungswert und erzielst keinen Gewinn.
Ich denke nicht, dass da das Finanzamt überhaupt tätig würde, selbst wenn du einen ordentlichen Umsatz erzielst.
Anders ist das natürlich, wenn du Neuware ein- und teurer wieder verkaufst.

Vielleicht gibt es hier ja noch einen Steuerberater oder Anwalt, der sich wirklich damit auskennt, aber so würde ich das einschätzen.
 
Ja OK, das mit der Haushaltsauflösung seh ich dann durchaus jetzt etwas entspannter.

Aber was sich mir nachwievor nicht wirklich erschließt, was ist mit den Sachen bei ebay? Habe gerade erst aus meiner Sammlung, die niedrig vierstellig Tonträger umfasst, aus Platzgründen mal wieder ca. 150 CD's und Platten aussortiert, die ich demnächst mal einstellen wollte (mache immer Auktion, kein Sofortkaufen). Sprich hier sind wir dann ja durchaus bei ner ordentlichen Anzahl Artikel auf einmal.

Der Großteil der Sachen wird mit Sicherheit unter damaligem Neupreis rausgehen, es sind aber sicher auch ein paar rare Scheiben dabei, die durchaus in Einzelfällen auch mal das zwei- bis dreifache des Neupreises erzielen könnten. Geschweige denn, das ich über die Jahrzehnte des Plattensammelns ganz sicher auch bei den meisten Artikeln gar nicht mehr weiß wann, wo und zu welchem Preis ich die gekauft habe.

Ich weiß schon, Fragen über Fragen, aber ich denke gerade hier im Forum gibt es doch mit Sicherheit einige Leute die ähnlich immer mal wieder ihre Sammlung etwas ausmisten und bei ebay oder discogs wieder zu Geld machen wollen nicht um des Gewinn wegens, sondern um Platz zu schaffen für Neuerscheinungen etc. ohne im nächsten Jahr Stress mit dem Finanzamt zu haben.
 
Angenommen, ich hätte Kaffee durchsetzt mit Kaffeesatz über eine LP geschüttet, wie bekäme ich sie wieder sauber ohne dabei großen Schaden anzurichten? Mit Destilliertem Wasser spülen und dann mit dem LP-Reiniger (vermutlich Hochprozentiger, mit dem ich aber ganz gute Erfahrung gemacht habe) nachputzen?
 
Das, was ich schrieb. Aber die Rillen habe ich trotzdem nicht recht sauber bekommen. Man sieht auf der Platte so einen leichten schimmer des Kaffeefleckes. Das erste abspielen nach der "Säuberung" war auf jeden Fall nicht so prickelnd.
 
Wenn die Platte dir wirklich am Herzen liegt, dann mal in den Plattenladen zur Ultraschall-Reinigung.

Guter Tipp. Allerdings habe ich keine Ahnung wo hier der nächste Plattenladen ist. Frankfurt vielleicht. Bei dem "Aufwand" wäre es wahrscheinlich günstiger, das Album einfach noch mal zu kaufen. Btw das Opfer war Hällas - Isle of Wisdom. :hmmja:
 
Guter Tipp. Allerdings habe ich keine Ahnung wo hier der nächste Plattenladen ist. Frankfurt vielleicht. Bei dem "Aufwand" wäre es wahrscheinlich günstiger, das Album einfach noch mal zu kaufen. Btw das Opfer war Hällas - Isle of Wisdom. :hmmja:

https://analogetontraeger.de/lp-reinigung/

Frankfurt-Bornheim. Wo du schon mal in dem Eck bist, kannst du auch bei Lucky Star Records in Bornheim vorbeischauen. Cooler Laden.
 
Mal ne Frage zu PayPal:

Ich habe letzten Samstag (13.05.) eine größere Anschaffung (vierstellige Summe) per PayPal als Abbuchung von meinem Girokonto bezahlt. Ein Teil dessen (etwa 65% der Summe, auch vierstellig) wurde aber am selben Tag noch vom Anbieter wieder storniert und auch auf meinem PayPal-Konto wieder gutgeschrieben.

Jetzt wurde mir die Bezahlung der vollen ursprünglichen Summe am 16.05. von PayPal von meinem Girokonto abgebucht, die Rückzahlung des stornierten Betrages, der ja auch wieder auf das ursprüngliche Zahlungsmittel (also Girokonto) gezahlt werden müßte, fehlt mir aber bis heute (18.05.) leider noch, trotz gleichem Transaktionsdatum (13.05.).

Ist das normal bei PayPal, daß die bei Abbuchungen schneller sind als bei Rückzahlungen, trotz gleichem Datum?

Ich weiß, sind erst zwei Tage drüber, aber geht halt hier auch nicht um 5Eurofuffzich, da ist man etwas nervöser.
 
Mal ne Frage zu PayPal:

Ich habe letzten Samstag (13.05.) eine größere Anschaffung (vierstellige Summe) per PayPal als Abbuchung von meinem Girokonto bezahlt. Ein Teil dessen (etwa 65% der Summe, auch vierstellig) wurde aber am selben Tag noch vom Anbieter wieder storniert und auch auf meinem PayPal-Konto wieder gutgeschrieben.

Jetzt wurde mir die Bezahlung der vollen ursprünglichen Summe am 16.05. von PayPal von meinem Girokonto abgebucht, die Rückzahlung des stornierten Betrages, der ja auch wieder auf das ursprüngliche Zahlungsmittel (also Girokonto) gezahlt werden müßte, fehlt mir aber bis heute (18.05.) leider noch, trotz gleichem Transaktionsdatum (13.05.).

Ist das normal bei PayPal, daß die bei Abbuchungen schneller sind als bei Rückzahlungen, trotz gleichem Datum?

Ich weiß, sind erst zwei Tage drüber, aber geht halt hier auch nicht um 5Eurofuffzich, da ist man etwas nervöser.

Weiterhelfen kann ich dir nicht aber ich würde da umgehend anrufen. Weiß natürlich nicht ob heute am Feiertag der Telefonservice besetzt ist sonst morgen früh. Wenn ich mal ein Problem mit bzw. bei PP hatte wurde auf diesem Weg immer schnell eine Lösung gefunden.
 
Weiterhelfen kann ich dir nicht aber ich würde da umgehend anrufen. Weiß natürlich nicht ob heute am Feiertag der Telefonservice besetzt ist sonst morgen früh. Wenn ich mal ein Problem mit bzw. bei PP hatte wurde auf diesem Weg immer schnell eine Lösung gefunden.

Danke, habe ich jetzt auch gemacht, Rückzahlungen aus einem Kauf die per Girokonto bezahlt wurden, können wohl angeblich bis zu 10 Tage dauern...mal sehen ob das dann bis 23.05. auch wirklich der Fall sein wird
 
Mal ne Frage zu PayPal:

Ich habe letzten Samstag (13.05.) eine größere Anschaffung (vierstellige Summe) per PayPal als Abbuchung von meinem Girokonto bezahlt. Ein Teil dessen (etwa 65% der Summe, auch vierstellig) wurde aber am selben Tag noch vom Anbieter wieder storniert und auch auf meinem PayPal-Konto wieder gutgeschrieben.

Jetzt wurde mir die Bezahlung der vollen ursprünglichen Summe am 16.05. von PayPal von meinem Girokonto abgebucht, die Rückzahlung des stornierten Betrages, der ja auch wieder auf das ursprüngliche Zahlungsmittel (also Girokonto) gezahlt werden müßte, fehlt mir aber bis heute (18.05.) leider noch, trotz gleichem Transaktionsdatum (13.05.).

Ist das normal bei PayPal, daß die bei Abbuchungen schneller sind als bei Rückzahlungen, trotz gleichem Datum?

Ich weiß, sind erst zwei Tage drüber, aber geht halt hier auch nicht um 5Eurofuffzich, da ist man etwas nervöser.
Hast du dein PayPal-Konto gecheckt, ob du darauf Guthaben hast?
Grundsätzlich ist es aber nicht ungewöhnlich, dass die Rückbuchung länger dauert als die Abbuchung, ist ja bei Banken auch so. Grundsätzlich würde ich bis morgen früh warten, um zu sehen, ob es dann auf deinem Konto ist, wenn nicht dann den Kundenservice kontaktieren. Den Kundenservice erreichst du heute und morgen bis 18.30 (glaube ich, könnte auch 19.30 sein) per Telefon oder per Message. Anrufen ist am einfachsten, wenn du dich einloggst und im Hilfezentrum zu deiner Frage durchklickst und von da aus auf "Kontaktiere PayPal" gehst. dann musst du nicht tausend Sachen im Telefonmenü angeben. Beste Uhrzeit um anzurufen, ist üblicherweise zwischen 11 und 14 Uhr, da dort Früh- und Spätschicht arbeiten.

Edith: zuuuu spät. :(
 
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